Befreite Betreuer*innen – Was sind das?
Überblick:
Hast du schonmal von befreiten Betreuer*innen gehört? Mit diesem Konzept befassen wir uns in diesem Artikel. Erfahrt mehr über die Bedeutung, die Voraussetzungen und die Vorteile die man als befreite*r Betreuer*in hat.
Was sind eigentlich befreite Betreuer*innen?
Befreite Betreuer*innen genießen in Deutschland bestimmte Vorzüge im Rahmen des Betreuungsrechts. Diese spezielle Form der Betreuung bedeutet, dass du von einigen der üblichen Pflichten, die mit der rechtlichen Betreuung einhergehen, entbunden bist.
Insbesondere betrifft dies die Verwaltung des Vermögens der betreuten Person. Statt jedes Jahr eine detaillierte Rechnungslegung vorzulegen, ist es befreiten Betreuer*innen erlaubt, dies in größeren Abständen zu tun – manchmal reicht eine Vermögensübersicht alle zwei bis fünf Jahre aus. Fünf Jahre ist hierbei aber auch der maximale Zeitraum, der vom Betreuungsgericht angeordnet werden kann. Dies erleichtert nicht nur deine Arbeit, sondern ermöglicht es dir auch, dich mehr auf die persönliche Unterstützung und die Bedürfnisse der betreuten Person zu konzentrieren.
Die Befreiung von der jährlichen Rechnungslegung ist dabei nur ein Beispiel für die Erleichterungen, die das Betreuungsrecht für befreite Betreuer*innen vorsieht.
Wer kann sich als Betreuer*in befreien lassen?
Die Möglichkeit, als befreite*r Betreuer*in tätig zu sein, steht nicht jedem offen. In der Regel sind es nahe Angehörige – Eltern, Kinder, Ehegatten oder Geschwister – die von diesen Erleichterungen profitieren können.
Aber auch Vereins- und Behördenbetreuer*innen sowie Betreuungsvereine und -behörden können befreit werden. Die Idee dahinter ist, dass diese Personen oder Institutionen bereits einer internen Kontrolle unterliegen oder durch die familiäre Bindung ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.
Für andere Personen, wie etwa Berufsbetreuer*innen, ist diese Form der Befreiung nicht vorgesehen. Es geht darum, das Betreuungsverhältnis zu vereinfachen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Interessen der betreuten Person gewahrt bleiben.
Welche Vorteile bringt die Befreiung mit sich?
Die Befreiung bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, die dir als Betreuer*in das Leben erleichtern. Grundsätzlich reduziert sich der bürokratische Aufwand erheblich. Denn: Als befreite*r Betreuer*in wirst du nach § 1859 Abs. 1 Satz 1 BGB
- von der Pflicht zur Sperrvereinbarung nach 1845 BGB,
- von den Beschränkungen nach 1849 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2, S. 2 BGB und
- von der Pflicht zur Rechnungslegung nach 1865 BGB entbunden.
Das spart Zeit und ermöglicht es dir, dich auf das zu konzentrieren, was wirklich zählt: die Betreuung und Unterstützung deiner Betreuten. Die Befreiung soll die Betreuungstätigkeit an sich und besonders die ehrenamtliche Betreuung attraktiver machen und gleichzeitig die Qualität der Betreuung verbessern, indem sie dir mehr Spielraum für die individuelle Gestaltung der Betreuung gibt.
Fazit:
Befreite Betreuer*innen haben es in vielerlei Hinsicht leichter. Du kannst dich intensiver um deine Betreuten kümmern und musst dich weniger mit der Bürokratie auseinandersetzen. Wenn du die Möglichkeit hast, dich als Betreuer*in befreien zu lassen, lohnt es sich, diese Chance zu nutzen.
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