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Die neue Registrierungspflicht: Schuldnerverzeichnis, Führungszeugnis und Eigenerklärungen

20. Februar 2023

Überblick:

Dieser Beitrag ist der Erste einer Reihe von Artikeln, die sich mit der neuen Registrierungspflicht für Betreuer*innen befassen. In diesem wird es um das Schuldnerverzeichnis, das Führungszeugnis und die Eigenerklärungen gehen und wie du diese für deine Registrierung anfertigen kannst.

Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

Zum vollständigen Registrierungsantrag brauchst du eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wenn du die Registrierung beantragst.

Diese Auskunft ist über das Vollstreckungsportal der Länder zu bekommen. Um die Auskunft zu beantragen ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig. Diese sollte frühzeitig vorgenommen werden, da der Account neben einer Freischaltungs-E-Mail auch durch einen PIN-Code verifiziert werden muss, der postalisch zugestellt wird. Da dies bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann, reicht es nicht, sich erst am Tag vor der Antragsfrist auf dem Portal zu registrieren.

Wenn der PIN-Code angekommen ist, kannst du den Account mit Hilfe der Freischaltungs-E-Mail aktivieren und Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis bekommen. Da die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde gedacht ist, fällt hier eine Gebühr von 4,50 € an. Die Gebühr kannst du per Kreditkarte oder per Giropay tätigen. Um Giropay nutzen zu können, wird ein Zugang zum Onlinebanking deiner Bank benötigt.

Die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis musst du der Stammbehörde zukünftig (nach § 25 Abs. 2 BtOG) alle drei Jahre unaufgefordert vorlegen.

Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes

Ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes ist das nächste Dokument, dass du für deine Registrierung benötigst. Es wird beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt und anschließend direkt der zuständigen Betreuungsbehörde übermittelt. Die Bearbeitungszeit kann zwei bis sechs Wochen dauern. Für die Beantragung des Führungszeugnisses fällt eine Gebühr von ca. 13 € an.

Dein Führungszeugnis kannst du hier online beantragen. Dafür brauchst du unbedingt:

  • Deinen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Deine 6-stellige PIN (für die eID des Personalausweises)
  • Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um dich online auszuweisen
  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und dem Computer, wie
  1. B. die kostenlose AusweisApp2

Auch das Führungszeugnis musst du der Stammbehörde zukünftig alle drei Jahre unaufgefordert vorlegen.

Es ist also durchaus eine Überlegung wert, die Online-Funktion für deinen Personalausweis aktivieren zu lassen und eine Zahlungsmöglichkeit für diese Online-Dienst parat zu haben.

Eigenerklärungen – Strafrecht, Insolvenz und nicht erteilte Registrierung

Jetzt fehlen dir noch drei Eigenerklärungen nach § 24 Abs. 1 Satz 3 und 4 BtOG, die ebenfalls deinem Registrierungsantrag beigefügt werden müssen.

Erstens eine Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, zweitens, ob Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind und zu guter Letzt, eine Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer oder -betreuerin weder versagt oder zurückgenommen noch widerrufen wurde. Diese drei Erklärungen musst du der Stammbehörde ebenfalls alle drei Jahre erneut vorlegen.

Übrigens: Im Whitepaper zum BtOG findest du alle Informationen, die du für die Registrierung brauchst – übersichtlich und komprimiert an einem Ort. Das Whitepaper kannst du ganz einfach hier über dein Profil herunterladen.
Außerdem finden alle Premium Mitglieder von betreuungs-experten.de dort geeignete Vorlagen für alle Dokumente, die für den Registrierungsantrag benötigt werden. Diese müssen dann nur noch heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Fazit:

Schuldnerverzeichnis, Führungszeugnis und Eigenerklärungen sind für den Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuerin zwingend notwendig. Die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis bekommst du über das Vollstreckungsportal der Länder, das Führungszeugnis kannst du online beantragen und die Eigenerklärungen kannst du als Premium-Abonnentin ganz einfach in deinem Profil hier auf betreuungs-experten.de herunterladen und ausfüllen.

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