Betreuung verlängern – Das gibt es zu wissen!
Überblick:
Die Verlängerung einer Betreuung kann auf jede Betreuung irgendwann zukommen. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen vorläufigen und endgültigen Betreuungen. Wo drin die Unterschiede bei den Regelungen aussehen, erfährst du in diesem Artikel.
Welche Regelung gibt es für vorläufige Betreuungen?
Vorläufige Betreuungen sind in der Regel auf maximal sechs Monate begrenzt. Diese Frist ist wichtig, weil die vorläufige Betreuung oft in dringenden Fällen angeordnet wird, wenn ein sofortiger Handlungsbedarf besteht. Das Gericht muss innerhalb dieser Zeit entscheiden, ob eine endgültige Betreuung notwendig ist. Eine Verlängerung der vorläufigen Betreuung ist möglich, wenn die Umstände dies rechtfertigen, darf aber insgesamt nicht länger als 12 Monate dauern.
Du solltest darauf achten, dass ein Antrag auf Verlängerung rechtzeitig gestellt wird, ansonsten endet die vorläufige Betreuung nach sechs Monaten automatisch. Auch die Dokumentation über den bisherigen Verlauf der Betreuung und die Notwendigkeit ihrer Fortführung spielt eine wichtige Rolle. Informiere dich im Vorfeld über die notwendigen Nachweise, die das Gericht erwartet, um die Verlängerung zu genehmigen.
Welche Regelung gibt es für endgültige Betreuungen?
Die endgültige Betreuung wird vom Gericht nach einer umfassenden Prüfung angeordnet und ist zunächst auf maximal sieben Jahre befristet. Vor Ablauf dieser Frist muss das Gericht entscheiden, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist. Eine Verlängerung wird nur dann angeordnet, wenn nachgewiesen wird, dass die Betreuung nach wie vor notwendig ist.
Hier ist deine Mithilfe als Betreuer*in entscheidend: Du musst dem Gericht Informationen über die Entwicklung der betreuten Person und ihre aktuellen Bedürfnisse liefern. Das Gericht zieht dabei auch externe Gutachten oder Stellungnahmen hinzu, um sicherzustellen, dass die Fortsetzung der Betreuung gerechtfertigt ist. Beachte, dass, im Gegensatz zu einer vorläufigen Betreuung die endgültige Betreuung mit Ende der Überprüfungsfrist nicht automatisch endet. Falls das Betreuungsgericht den Zeitpunkt der Überprüfung verstreichen lassen hat, solltest du dieses jedoch trotzdem drauf hinweisen.
Wenn du gegen den Willen des oder Betreuten bestellt wurdest, gibt es seit dem Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform 2023 eine neue Regelung bezüglich der Überprüfungsfrist. Diese wird hierbei auf zwei Jahre nach Erstbestellung angesetzt.
Fazit:
Die Verlängerung einer Betreuung erfordert vorausschauende Planung und eine enge Zusammenarbeit mit dem Gericht. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Unterlagen bereithältst und die Antragsfristen einhältst, um eine nahtlose Fortführung der Betreuung zu gewährleisten. Nur so kannst du sicherstellen, dass die Bedürfnisse der betreuten Person weiterhin optimal abgedeckt werden.
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