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Betreuungsverfügung – Was ist das? Wer braucht das? Wie mache ich das?

19. Dezember 2022

Überblick:

Wenn man sich noch nie mit einer Betreuungsverfügung auseinandergesetzt hat, kann diese Fragen aufwerfen. Dieser Artikel soll helfen die wichtigsten Fragen zu Betreuungsverfügungen zu beantworten.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist im Grunde eine Anweisung an das Betreuungsgericht, welche Person im Falle, dass eine Betreuung vonnöten wird, als Betreuer*in bestellt werden soll. Das Betreuungsgericht ist damit dann gesetzlich verpflichtet diese Wünsche zu prüfen und anschließend Folge zu leisten, solange es nicht das Wohl des oder der Betreuten gefährdet und die gewünschte Person damit einverstanden ist.

Wichtig! Eine Betreuungsverfügung ist keine Vorsorgevollmacht. Hier gibt es wichtige Unterschiede. Alles zur Vorsorgevollmacht findet ihr hier.

Die Betreuungsverfügung solltest du am besten an sicheren Ort platzieren, der gut auffindbar ist. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Betreuungsverfügung nur im Original gültig ist. Es reicht insofern nicht, wenn nur eine Kopie auffindbar ist. Wenn es dir Sorge bereitet, dass deine Betreuungsverfügung abhandenkommt, gibt es Möglichkeiten diese sicher aufzubewahren.

  • Die Betreuungsverfügung kann z.B. einer Vertrauensperson ausgehändigt werden, die diese im Bedarfsfall an das Betreuungsgericht weitertragen kann.
  • Die Betreuungsverfügung kann ebenso bei Banken, dem Betreuungsgericht, dem Zentralen Vorsorgeregister, Notaren, Rechtsanwälten hinterlegt werden.
  • Weiterhin kann die Betreuungsverfügung auch bei dem oder der gewünschten Betreuer*in aufbewahrt werden, welche*r diese im Betreuungsfall dann an das Betreuungsgericht weiterleitet.

Grundsätzlich ist es ratsam immer ein Hinweiskärtchen am Körper zu tragen (evtl. im Portemonnaie) auf dem steht, wo sich die Betreuungsverfügung befindet.

Wofür brauche ich eine Betreuungsverfügung?

In der Betreuungsverfügung kannst du im Fall, dass eine Betreuung notwendig wird, hinterlegen, wer dein*e Betreuer*in werden soll oder wer es auf keinen Fall werden soll. Es ist also möglich Angehörige einzutragen, mit den man sich zerstritten hat oder denen man eine Betreuung nicht zutraut. Das kann in bestimmten Fällen sogar sehr wichtig sein, denn das Betreuungsgericht sucht stets zuerst unter den Angehörigen nach geeigneten Betreuer*innen. Die Person die in der Betreuungsverfügung jedoch abgelehnt werden, werden in diesem Fall explizit nicht in Erwägung gezogen.

Du kannst in der Betreuungsverfügung jedoch auch Wünsche an deine Betreuung formulieren, denen das Betreuungsgericht entspricht solange es dein Wohl nicht gefährdet. Wenn es also ein bestimmtes Pflegeheim gibt, in welches du möchtest, wird diesem Wunsch nach Möglichkeit nachgekommen. Andersherum kannst du aber auch angeben, wenn du Bestimmte Dinge nicht möchtest. Auch dies wird nach Möglichkeit umgesetzt.

Wie muss eine Betreuungsverfügung aussehen?

Du kannst die Betreuungsverfügung handschriftlich aufsetzen, das ist jedoch nicht notwendig. Wichtig ist das sie den Ort und das Datum enthält, an dem die Betreuungsverfügung aufgesetzt wurde und unterschrieben ist. Folgende Dinge sollte die Betreuungsverfügung im Detail beinhalten:

  • Vor- und Nachname des oder der Betroffenen
  • Anschrift des oder der Betroffenen
  • Kontaktdaten des oder der Betroffenen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer)
  • Vor- und Nachname des gewünschten Betreuers oder der gewünschten Betreuerin
  • Anschrift des gewünschten Betreuers oder der gewünschten Betreuerin
  • Kontaktdaten des gewünschten Betreuers oder der gewünschten Betreuerin (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer)
  • Ersatzvorschlag, falls der erste Wunsch nicht umsetzbar ist (ebenso mit Vor- und Nachname, Anschrift und Kontaktdaten)
  • Wünsche an die Betreuung

Um dir die meisten Umständen zu ersparen, haben wir dir hier einmal die Muster-Betreuungsverfügung vom Bundesministerium der Justiz verlinkt. Diese muss nur noch ausgefüllt werden.

Fazit:

Im Betreuungsfall ist es sinnvoll eine Betreuungsverfügung zu haben, damit das Betreuungsgericht den Wünschen der betreuten Person gerecht werden kann und man nicht unter Umständen einen fremden Betreuerin zugeteilt bekommt oder einen Betreuer*in, die bzw. den man nicht als solchen haben möchte.

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Jede Woche gibt es neues zu lesen und lernen!