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Das Angehörigenvertretungsrecht in Deutschland – Das hat sich mit der Betreuungsrechtsreform 2023 geändert!

28. Oktober 2024
Lesezeit
3
Minuten

Überblick:

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über das Angehörigenvertretungsrecht in Deutschland und wie sich die Regelungen durch die Betreuungsrechtsreform 2023 verändert haben.

Wie wurde die Vertretung durch Angehörige vor der Betreuungsrechtsreform 2023 geregelt?

Vor der Betreuungsrechtsreform 2023 gab es in Deutschland kein gesetzlich geregeltes Vertretungsrecht für Ehepartner*innen oder Eltern von volljährigen Kindern in gesundheitlichen Angelegenheiten. Das bedeutete, dass selbst nahe Angehörige wie Ehepartner*innen bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen, die eine Entscheidungsunfähigkeit zur Folge hatten, keine automatische Vertretungsbefugnis hatten. Stattdessen musste in solchen Fällen ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden, um eine rechtliche Betreuung einzurichten. Dies führte nicht selten zu zusätzlichen Belastungen für Familienangehörige in ohnehin schon schwierigen Situationen, da eine Betreuungsbestellung durch das Gericht häufig als formal und zeitaufwendig wahrgenommen wurde.

Diese Regelung wurde in der Praxis oft als unflexibel und familienunfreundlich empfunden. Denn selbst wenn eine enge emotionale Bindung bestand und der Wunsch, für den betroffenen Angehörigen zu handeln, klar vorhanden war, war eine rechtliche Vertretung ohne gerichtliche Entscheidung nicht möglich. Diese Regelung spiegelte den Grundsatz der Selbstbestimmung wider, ließ aber die Interessen und Bedürfnisse der Familienangehörigen oft außen vor.

Was hat sich mit der Betreuungsrechtsreform 2023 geändert?

Mit der Betreuungsrechtsreform 2023 wurde das sogenannte Angehörigenvertretungsrecht § 1358 BGB auf Ehegatt*innen ausgeweitet. Es ermöglicht diesen nun, in gesundheitlichen Angelegenheiten automatisch für ihre*n Angehörige*n zu handeln, wenn diese*r aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls nicht selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Das Angehörigenvertretungsrecht gilt für maximal sechs Monate und bezieht sich auf Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge, insbesondere in medizinischen Fragen. Es umfasst die Befugnis, Behandlungen zuzustimmen oder abzulehnen und auch Zugang zu ärztlichen Informationen zu erhalten.

Das Recht wurde erweitert, um den Bedürfnissen von Familien in akuten Notfällen besser gerecht zu werden und ihnen die Möglichkeit zu geben, schnelle und unkomplizierte Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig wahrt es aber die Interessen der betroffenen Personen, indem es zeitlich begrenzt ist und nur dann greift, wenn keine andere Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt. Diese Anpassung entlastet dadurch die Gerichte und macht eine gerichtliche Betreuung in vielen Fällen überflüssig. Es stellt jedoch sicher, dass der betroffene Angehörige auch weiterhin vor ungewollten Entscheidungen geschützt wird, indem eine klare Regelung für den Ablauf des Vertretungsrechts festgelegt ist.

Fazit:

Das Angehörigenvertretungsrecht hat sich durch die Betreuungsrechtsreform 2023 grundlegend verändert. Ehepartner*innen erhalten nun in bestimmten Situationen mehr Handlungsspielraum, um ihre Angehörigen schnell und unkompliziert zu unterstützen. Diese Neuerungen entlasten die betroffenen Familien und schaffen mehr Flexibilität in Notfällen, ohne dabei den Schutz der betreuten Personen zu vernachlässigen.

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