Der Anfangsbericht – Ein gelungener Start in die Betreuung
Überblick:
Der Anfangsbericht kommt ist für jeden und jeden Betreuer*in ein essentieller Teil einer Betreuung. In diesem Artikel erfährst du, was der Anfangsbericht ist, welche Informationen darin enthalten sein müssen und warum er so wichtig ist.
Was ist der Anfangsbericht und warum ist er wichtig?
Der Anfangsbericht ist ein zentrales Dokument einer Betreuung. Er dient dazu, dem Gericht einen umfassenden Überblick über die Lebenssituation und die Bedürfnisse der betreuten Person zu geben. Mit Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform im Jahr 2023 hat der Anfangsbericht den sogenannten Betreuungsplan abgelöst.
Sobald du als rechtliche*r Betreuer*in bestellt wirst, musst du den Anfangsbericht innerhalb von drei Monaten nach deiner Bestellung einreichen. Das mag auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde wirken, ist aber entscheidend, um die Bedürfnisse der betreuten Person korrekt einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Im Anfangsbericht beschreibst du nach § 1863 Abs. 1 Satz 2 BGB detailliert folgende Punkte:
- Die persönliche Situation der betreuten Person,
- die Ziele für die Betreuung und
- die Wünsche der betreuten Person.
Welche Informationen gehören in den Anfangsbericht?
Die persönliche Situation der betreuten Person
Der Anfangsbericht soll ein umfassendes Bild der aktuellen Situation der betreuten Person vermitteln. Du solltest dabei auf verschiedene Aspekte eingehen. Beginne mit einer Beschreibung der persönlichen Situation. Hierzu gehören Angaben zu der Person (Alter, Aufenthaltsort etc.), zur Gesundheit, zum Wohnumfeld und zu Sozialverhalten und sozialen Kontakten. Lebt die betreute Person in einer eigenen Wohnung, in einer Pflegeeinrichtung oder bei Angehörigen? Beschreibe die Wohnverhältnisse und beurteile, ob sie den Bedürfnissen der betreuten Person entsprechen. Gehe auch auf die sozialen Kontakte und das soziale Umfeld ein. Hat die betreute Person regelmäßigen Kontakt zu Familie und Freunden, und wie wird das soziale Netzwerk genutzt?
Es geht darum, ein vollständiges Bild zu zeichnen, damit das Gericht nachvollziehen kann, welche Unterstützung notwendig ist. Je genauer und ausführlicher du diesen Bericht erstellst, desto besser kann später auf die Bedürfnisse deiner betreuten Person eingegangen werden.
Die Ziele der Betreuung
Hier solltest du erklären, welche Ziele in der Betreuung formuliert wurden und was für Vereinbarungen mit der betreuten Person bereits getroffen wurden. Beschreibe außerdem, was der Betreute selbst übernimmt und was du als Betreuer*in erledigst. Erläutere, welche Tätigkeiten du im Rahmen des Rehabilitationsgrundsatzes bereits durchgeführt hast und welche Maßnahmen du planst. Falls bereits eine Kontaktaufnahme zum Betreuten stattgefunden hat, solltest du diese ebenfalls dokumentieren.
Die Wünsche der betreuten Person
Stelle dar, welche Wünsche deine zu betreuende Person geäußert hat. Welche Wünsche gibt es zu Aspekten der persönlichen Lebensgestaltung, wie bspw. Präferenzen zum Wohnort, Freizeitaktivitäten und dem allgemeinen Lebensstil? Welche Vorstellungen hat der/die Betreute zur benötigten Unterstützung und welche Prioritäten werden formuliert?
Weiterhin solltest du auf die Wünsche zur persönlichen Kontaktgestaltung deiner betreuten Person eingehen. Wie wünscht sie sich den Umgang mit Freunden und Familie? Versuche im besten Fall, die Angehörigen in Entscheidungsprozesse und die Betreuung einzubeziehen.
Falls die Vermögenssorge zu deinen Aufgaben zählt, dokumentiere außerdem die Wünsche zur Verwendung und Verwaltung der finanziellen Ressourcen. Diese Informationen sind essenziell, um die Betreuung bestmöglich an den individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen der betreuten Person auszurichten.
Vermögensverzeichnis
Wenn du für die Vermögenssorge verantwortlich bist, musst du nach § 1863 Abs. 1 Satz 3 BGB außerdem ein Vermögensverzeichnis erstellen und mit dem Anfangsbericht beim Betreuungsgericht einreichen. Das Vermögensverzeichnis soll nach § 1835 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Übersicht über Einkünfte, Vermögen, Schulden und regelmäßige Ausgaben enthalten. Diese Informationen sind wichtig, um mögliche finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu planen.
Wurde dir der Aufgabenbereich Vermögensangelegenheiten vom Betreuungsgericht nicht zugeteilt, dann musst du selbstverständlich auch kein Vermögensverzeichnis einreichen.
Wie erstelle ich einen vollständigen und genauen Anfangsbericht?
Um einen vollständigen und genauen Anfangsbericht zu erstellen, solltest du systematisch vorgehen. Nimm dir ausreichend Zeit für die Erhebung der notwendigen Informationen. Führe Gespräche mit der betreuten Person, ihren Angehörigen, Ärzten und Pflegekräften. Dokumentiere alle relevanten Informationen sorgfältig und strukturiere sie übersichtlich.
Beginne mit einer klaren Gliederung des Berichts. Teile ihn in Abschnitte zur persönlichen Situation der betreuten Person, Ziele für die Betreuung und Wünsche der betreuten Person ein. Nutze präzise und verständliche Formulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, welche Informationen wichtig sind, suche Rat bei erfahrenen Kolleg*innen oder bitte das Betreuungsgericht um.
Denke daran, dass der Anfangsbericht die Basis für deine Betreuung bildet und die Grundlage für deinen jährlichen Jahresbericht an das Betreuungsgericht ist.
Fazit:
Der Anfangsbericht ermöglicht dir und dem Gericht, die Bedürfnisse der betreuten Person zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu planen. Nimm dir Zeit für die Erstellung dieses Berichts und gehe detailliert auf die einzelnen Inhalte ein, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten.
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