Die eidesstattliche Erklärung – Wie funktioniert sie?
Überblick:
Was ist eine eidesstattliche Erklärung?
Eine eidesstattliche Erklärung ist eine schriftliche Aussage, die du vor einer Behörde oder einem Gericht abgibst. Dabei versicherst du, dass die Angaben, die du machst, der Wahrheit entsprechen. Wenn du falsche Angaben machst, machst du dich strafbar. Eine eidesstattliche Erklärung kann verschiedene Zwecke haben, zum Beispiel:
- Die Offenlegung deiner finanziellen Verhältnisse, wenn du oder deine betreute Person Schulden haben.
- Die Bestätigung deiner Identität, wenn du oder deine betreute Person keinen Ausweis haben.
- Die Bezeugung eines Sachverhalts, wenn du oder deine betreute Person als Zeug*in aussagen müssen.
Eine eidesstattliche Erklärung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel:
- Die Angabe deines vollständigen Namens, deines Geburtsdatums und deiner Anschrift.
- Die Unterschrift von dir oder deiner betreuten Person
- Die Beglaubigung durch eine*n Notar*in, eine*n Gerichtsvollzieher*in oder eine andere berechtigte Person (dies ist nicht in allen Fällen notwendig).
Gebe ich sie ab oder meine betreute Person?
Wenn du als rechtliche*r Betreuer*in für deine betreute Person handelst, musst du die eidesstattliche Erklärung abgeben. Das trifft in der Regel zu, wenn du für die Vermögenssorge oder die Vertretung vor Gericht zuständig bist, weil die betreute Person beispielsweise prozessunfähig ist. Du musst dann die eidesstattliche Erklärung mit deinem eigenen Namen abgeben, aber im Namen und im Interesse deiner betreuten Person.
Wenn deine betreute Person selbst die eidesstattliche Erklärung abgeben muss, solltest du sie dabei unterstützen. Das gilt zum Beispiel, wenn deine betreute Person als Zeug*in aussagen muss oder ihre Identität bestätigen muss. Du musst dann darauf achten, dass deine betreute Person die eidesstattliche Erklärung versteht und freiwillig unterschreibt.
Was passiert, wenn ich oder meine betreute Person die eidesstattliche Erklärung nicht abgeben?
Das kann verschiedene Konsequenzen haben, je nachdem, warum die eidesstattliche Erklärung verlangt wird. Wenn du oder deine betreute Person Schulden haben und die eidesstattliche Erklärung nicht abgeben, kann das zu einer Zwangsvollstreckung oder im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen. Wenn als Zeug*in ausgesagt werden muss und die eidesstattliche Erklärung nicht abgegeben wird, kann das zu einer Ordnungsstrafe oder einer Beugehaft führen. Wenn du oder deine betreute Person eure Identität bestätigen müssen und die eidesstattliche Erklärung nicht abgeben, kann das zu einer Ablehnung eines Antrags oder einer Klage führen.
Deshalb ist es wichtig, dass du dich als Betreuer*in gut informierst, wann und wie du oder deine betreute Person eine eidesstattliche Erklärung abgeben müssen. Denk daran, dass du dich auch immer vom Betreuungsgericht oder einem Betreuungsverein beraten lassen, wenn du dir unsicher bist, ob die eidesstattliche Erklärung richtig und vollständig ist.
Fazit:
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