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Die elektronische Patientenakte – Ein weiterer Schritt in Richtung eines digitalen Gesundheitswesens

02. September 2024
Lesezeit
3
Minuten

Überblick:

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein Teil der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Als Betreuer*in einer Person, die auf rechtliche Betreuung angewiesen ist, spielt die ePA eine wichtige Rolle im Alltag. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die neue elektronische Patientenakte.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Instrument zur Speicherung und Verwaltung der Gesundheitsdaten einer Person. Sie ermöglicht es, wichtige medizinische Informationen zentral zu sammeln und jederzeit abrufbar zu machen. Dadurch können Ärzt*innen, Therapeut*innen und andere Gesundheitsdienstleister schnell und unkompliziert auf relevante Daten zugreifen, was die Behandlungsqualität verbessert.

Die ePA wird von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt und ist für alle gesetzlich Versicherten ab 2025 zugänglich. Die Nutzung ist freiwillig, aber besonders für betreute Personen kann sie von großem Nutzen sein, da oft verschiedene Gesundheitsdaten von unterschiedlichen Stellen zusammengetragen werden müssen. Durch die ePA hast du als Betreuer*in die Möglichkeit, diese Informationen gebündelt an einem Ort zu verwalten und bei Bedarf zu teilen. Das erleichtert nicht nur den Überblick über die Gesundheit der betreuten Person, sondern auch die Kommunikation mit Ärzt*innen und Pfleger*innen.

Besonders hilfreich ist die ePA auch bei Notfällen, denn behandelnde Ärzt*innen können sofort auf aktuelle Daten zugreifen, was die Entscheidungsfindung erheblich beschleunigen kann. Dennoch ist es wichtig, sich im Vorfeld gut über den Umgang mit der ePA zu informieren, da der Zugang zu den sensiblen Gesundheitsdaten verantwortungsbewusst und im Sinne der betreuten Person gehandhabt werden sollte.

Welche Vorteile bietet die ePA für betreute Personen?

Die elektronische Patientenakte bietet zahlreiche Vorteile, die gerade im Betreuungsalltag eine wichtige Rolle spielen können. Einer der größten Pluspunkte ist die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten. Alle relevanten Informationen wie Arztberichte, Befunde, Medikationspläne oder Impfnachweise sind jederzeit abrufbar. Das erspart dir als Betreuer*in die aufwendige Suche nach verschiedenen Unterlagen und ermöglicht eine nahtlose Betreuung, selbst wenn die betreute Person mehrere Ärzt*innen oder Spezialist*innen konsultiert.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, die ePA flexibel und bedarfsgerecht zu nutzen. Du kannst selbst entscheiden, welche Informationen in die Akte aufgenommen und für andere zugänglich gemacht werden. So behältst du die Kontrolle über die Daten deiner betreuten Person und stellst sicher, dass nur die notwendigen Informationen geteilt werden. Das ist besonders in sensiblen Fällen wichtig, wenn es darum geht, das Recht auf Datenschutz zu wahren.

Die ePA sorgt jedoch auch für eine erhöhte Transparenz und bessere Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitssystem. Missverständnisse oder Informationslücken können vermieden werden, was letztlich der Gesundheit der betreuten Person zugutekommt. Auch für dich als Betreuer*in bedeutet das eine Erleichterung, da du dich auf eine verbesserte Abstimmung der Behandlungsschritte verlassen kannst.

Muss ich als Betreuer*in etwas tun, um die ePA für betreute Personen zu nutzen?

Nein, die ePA wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet. Es muss nichts weiter unternommen werden. Die Einführung geschieht ab dem 15. Januar 2025 beginnend in den Modellregionen Hamburg sowie Mittel-, Ober- und Unterfranken. Anschließend soll die Einführung der ePA vier Wochen später auf alle anderen gesetzlich Versicherten ausgeweitet werden. Sobald die Krankenkasse deines Betreuten oder deiner Betreuten die ePA eingerichtet hat, wird der oder die Betreute über die Einrichtung von seiner oder ihrer Krankenkasse informiert werden.

Wenn deine betreute Person die Nutzung der ePA nicht in Anspruch nehmen will, kann diese oder du in Vertretung der Einrichtung der ePA widersprechen. Die Frist hierfür ist ebenfalls der 15. Januar 2025.

Fazit:

Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet im Betreuungsalltag viele Chancen, die Betreuung von Personen effizienter und transparenter zu gestalten. Sie erfordert jedoch auch einen verantwortungsvollen Umgang und ein gutes Verständnis der Technik und des Datenschutzes. Als Betreuer*in solltest du dich und deine Betreuten umfassend informieren und die ePA gezielt nutzen, um die bestmögliche Betreuung sicherzustellen.

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