Die Vorsorgevollmacht – Sorglosigkeit für dich und deine Liebsten

Überblick:
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Man kann sich eine Vorsorgevollmacht ähnlich wie ein Testament als eine Art Willensdarstellung vorstellen. Während ein Testament darstellt, wer nach deinem Tod was erbt, wird in einer Vorsorgevollmacht festgelegt, wer sich in welchen Bereichen um dich kümmert. Dazu zählt unter anderem, wer für dich Entscheidungen treffen kann und darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst.
Bevollmächtigte können je nachdem was in der Vorsorgevollmacht festgelegt ist, beispielsweise ein Konto für dich eröffnen, für dich mit Ämtern und Behörden kommunizieren, ärztliche Entscheidungen für dich treffen oder Besitztümer verkaufen.
Da eine Vorsorgevollmacht mit einer Menge Vertrauen und unter Umständen auch mit einer hohen Verletzlichkeit einhergeht, ist es sehr wichtig, dass du eine Vorsorgevollmacht nur Personen ausstellst, denen du zu hundert Prozent vertraust. Ein Missbrauch kann schwere Folgen sowohl finanzieller als auch gesundheitlicher Art haben.
Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht auszustellen ist grundsätzlich eine gute und sinnvolle Idee. Es kann schließlich immer dazu kommen, dass man durch einen Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Dazu muss man nicht erst in ein höheres Alter kommen. Zusätzlich ist es, wenn es zu einem plötzlichen Unfall o.ä. kommt, in den meisten Fällen schon zu spät und eine Vorsorgevollmacht kann nicht mehr ausgestellt werden. Denn: Damit eine Vorsorgevollmacht rechtssicher ist, muss der oder die Aussteller*in bei der Ausstellung voll geschäftsfähig sein. Um diesem Risiko zu entgehen ist es also ratsam, sich rechtzeitig um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern.
Wichtig! Auch Familienmitglieder und/oder Angehörige, dürfen im Notfall keine Entscheidungen für dich treffen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt!
Was muss in einer Vorsorgevollmacht stehen und wo soll ich sie aufbewahren?
Du kannst deine Vorsorgevollmacht handschriftlich oder am Computer erstellen. Wichtig ist, dass du sie am Ende unterschreibst und den Ort sowie das Datum der Ausstellung vermerkst. Wir empfehlen dir, die Vorsorgevollmacht am Computer zu verfassen, um Missverständnisse aufgrund einer schwer leserlichen Handschrift zu vermeiden.
Du kannst dir diese Arbeit jedoch auch ersparen, indem du hier die Mustervorlage des Bundesministeriums der Justiz herunterlädst und anschließend nur noch ausfüllst.
Die Vorsorgevollmacht wird in verschiedene Bereiche aufgeschlüsselt, die du unabhängig voneinander an eine Person übertragen lassen kannst. Dabei kannst du eine einzige Aufgabe, einen gesamten Aufgabenbereich oder alle Aufgabenbereiche an den Betreuer oder die Betreuerin abgeben. Je nachdem wie du es möchtest, oder für notwendig hältst.
Diese Aufgabenbereiche umfassen folgende:
- Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten
- Gesundheitssorge
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Behörden, Gerichte
- Todesfall
Zusätzlich kannst du deine Vorsorgevollmacht versichern, indem du sie von einem Notar oder einer Notarin beglaubigen lässt. Das ist jedoch nur notwendig, wenn du ein hohes finanzielles Vermögen oder Immobilien besitzt oder ein Handelsunternehmen führst.
Das Original der Vorsorgevollmacht kannst du in der Regel bei deinem Notar bzw. bei deiner Notarin hinterlegen. Für den Fall, dass du dich dagegen entscheidest, solltest du das Dokument gut zugänglich aufbewahren und im besten Fall ein Vermerk zum Aufbewahrungsort am Körper tragen.
Werden Bevollmächtigte kontrolliert?
Im Unterschied zu einer Betreuungsverfügung bedeutet eine Vorsorgevollmacht nicht automatisch, dass die bevollmächtigte Person einer Kontrolle untersteht. Während nach einer Betreuungsverfügung die Betreuer*innen vom Betreuungsgericht kontrolliert werden, gibt es eine solche Instanz für Vorsorgebevollmächtige nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Kontrolle für die Bevollmächtigten möglich ist. Du kannst in deiner Vorsorgevollmacht jemanden bestimmen, der oder die die bevollmächtigte Person kontrolliert. Da dies jedoch durchaus zu Konflikten und Problemen führen kann, gibt es noch eine andere Möglichkeit. Das Betreuungsgericht kann eine*n Betreuer*in bestimmen, die/der die Aufgabe hat, die bevollmächtigte Person zu kontrollieren. Wichtig: Auch das muss im Dokument vermerkt werden.
Fazit:
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