Falschberatung - Was tun, wenn der oder die Versicherungsmakler*in Fehler macht?
Überblick:
Was kann ich machen, wenn ich glaube ich wurde falsch beraten?
Im Allgemeinen sind Versicherungsmakler*innen gesetzlich dazu verpflichtet, in bestem Interesse ihrer Kundschaft zu handeln und ihnen sachkundige Beratung zu geben. Es gibt jedoch Fälle, in denen Makler*innen ihren Kund*innen falsche oder irreführende Informationen geben oder ihnen unangemessene Versicherungspolicen verkaufen, um ihre eigenen Provisionen zu maximieren.
Wenn du das Gefühl hast, dass du falsch beraten wurdest oder dass dein*e Versicherungsmakler*in unangemessenes Verhalten gezeigt hat, solltest du das unbedingt melden. Hierfür kannst du dich an die Verbraucherzentrale oder an die zuständige Aufsichtsbehörde für Versicherungen wenden. Darüber hinaus kannst du auch rechtliche Schritte gegen deine*n Versicherungsmakler*in ergreifen, wenn du nachweisen kannst, dass du durch seine Falschberatung einen finanziellen Schaden erlitten hast.
Es gibt zahlreiche Situationen, wie du von deinem oder deiner Versicherungsmakler*in falsch beraten werden könntest. Hier sind aber mal einige häufige Beispiele, um dir einen kleinen Überblick zu geben:
- Empfehlung unpassender Versicherungsprodukte: Ein*e Versicherungsmakler*in kann einem Kunden oder einer Kundin möglicherweise eine Versicherungspolice empfehlen, die nicht den spezifischen Bedürfnissen des Kunden entspricht. Zum Beispiel könnte ein*e Makler*in einem/einer jungen, gesunden Kundin oder einem Kunden eine teure Krankenversicherung verkaufen, die viel umfassender ist, als er oder sie tatsächlich benötigt.
- Fehlende Offenlegung von Informationen: Hierbei könnte einem Kunden oder einer Kundin wichtige Informationen vorenthalten oder verborgen werden, um ihm oder ihr eine Versicherungspolice zu verkaufen. Zum Beispiel könnte ein*e Makler*in einem Kunden oder einer Kundin möglicherweise nicht mitteilen, dass eine bestimmte Klausel in einer Lebensversicherungspolice den Versicherungsschutz einschränkt oder dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Leistung zu erhalten.
- Übertreibung von Leistungen: Ein Versicherungsmakler*in könnte einem Kunden oder einer Kundin möglicherweise die Vorteile einer Versicherungspolice übertrieben darstellen, um ihn oder sie dazu zu bringen, diese zu kaufen. Ein*e Makler*in könnte einem Kunden zum Beispiel möglicherweise sagen, dass eine bestimmte Police "alles abdeckt", obwohl es tatsächlich einige Ausschlüsse oder Einschränkungen gibt.
- Falsche Darstellung von Fakten: Ein*e Versicherungsmakler*in könnte einem Kunden oder einer Kundin unter Umständen falsche oder irreführende Informationen geben, um ihn dazu zu bringen, eine bestimmte Police zu kaufen. Als Beispiel: Ein*e Makler*in könnte einem Kunden möglicherweise sagen, dass eine bestimmte Police vom Staat garantiert wird, obwohl dies eigentlich nicht der Fall ist.
Fazit:
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