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Genehmigungen – Wann muss ich sie einholen und wann nicht?

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4
Minuten

Überblick:

Das Betreuungsgericht und das Einholen von Genehmigung gehören für die allermeisten Betreuer*innen zum alltäglichen Geschäft. Es gibt viele Situationen, in denen du Genehmigungen brauchst. Doch nicht immer. Aber keine Sorge, in diesem Artikel erfährst du, wann du aktiv werden musst und wann du dir das Genehmigungsverfahren sparen kannst.

Wofür brauche ich alles eine Genehmigung des Betreuungsgerichts?

Als Betreuer*in stehst du oft vor der Frage, ob du für bestimmte Handlungen eine Genehmigung des Betreuungsgerichts brauchst. Grundsätzlich gilt: Bei wichtigen oder einschneidenden Maßnahmen ist eine Genehmigung notwendig. Das betrifft zum Beispiel gefährliche Heilbehandlungen, Sterilisationen oder die Kündigung einer Wohnung von Betreuten. Hierbei geht es nicht nur um die rechtliche Absicherung, sondern auch um das Wohl der betreuten Person, das immer im Vordergrund stehen sollte.

Auch wenn du über größere Geldbeträge verfügen oder Grundstücksgeschäfte tätigen willst, kommst du um das Betreuungsgericht nicht herum. Die Genehmigungsvorbehalte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und sollen den bzw. die Betreute*n vor übereilten Entscheidungen schützen. Handelst du ohne Genehmigung, sind deine Handlungen entweder schwebend unwirksam oder sogar nichtig. Es ist also essentiell, dass du dich im Vorfeld genau informierst und im Zweifelsfall lieber einmal mehr nachfragst.

Hier haben wir dir nun ein paar Beispiele von genehmigungspflichtigen Vorgängen aufgezählt und wo genau diese im BGB zu finden sind:

Wofür brauche ich keine Genehmigung?

Aber keine Panik, nicht für alles brauchst du grünes Licht vom Gericht. Viele alltägliche Entscheidungen kannst du selbstständig treffen. Dazu gehören beispielsweise kleinere Gelegenheitsgeschenke oder die Verwaltung des laufenden Geldes.

Auch wenn du dem oder der Betreuten bei alltäglichen Rechtsgeschäften zur Seite stehst, wie dem Kauf von Kleidung oder Lebensmitteln, benötigst du keine Genehmigung. Es ist wichtig, dass du dich mit den genauen Regelungen vertraut machst, denn das erspart dir und dem Betreuten Zeit und Aufwand.

Kann ich mir eine Genehmigung auch nachträglich einholen?

Manchmal passiert es: Du hast eine Entscheidung getroffen und erst im Nachhinein festgestellt, dass du eine Genehmigung gebraucht hättest. In solchen Fällen ist es oft möglich, eine nachträgliche Genehmigung zu erhalten. Allerdings hängt die Wirksamkeit deiner Handlung dann von dieser Genehmigung ab.

Bei einseitigen Willenserklärungen, also Entscheidungen, die nur von dir ausgehen, ist eine vorherige Genehmigung notwendig. Bei Verträgen hingegen kannst du die Genehmigung auch im Nachhinein einholen, solange das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.

Fazit:

Betreuer*innen benötigen für wichtige Entscheidungen wie gefährliche Heilbehandlungen, Sterilisationen oder größere finanzielle Transaktionen eine Genehmigung des Betreuungsgerichts, um die Interessen der betreuten Person zu schützen. Alltägliche Entscheidungen erfordern hingegen keine Genehmigung. Bei nachträglicher Genehmigung hängt die Wirksamkeit der Handlung von der Genehmigung ab.

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