Geschäftsfähigkeit – Grundlagen für Betreuer*innen

Überblick:
Geschäftsfähigkeit ist ein zentrales Thema für Betreuer*innen. In diesem Artikel erfährst du, was Geschäftsfähigkeit bedeutet, welche unterschiedlichen Stufen es gibt und wie sich Geschäftsunfähigkeit auf deine Aufgaben als Betreuerin auswirkt.
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Rechtsgeschäfte selbstständig und wirksam vorzunehmen. Das bedeutet, dass eine geschäftsfähige Person in der Lage ist, Verträge abzuschließen, Verpflichtungen einzugehen und Rechte zu erwerben oder abzugeben. In Deutschland beginnt die volle Geschäftsfähigkeit grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr, also mit der Volljährigkeit. Vor diesem Zeitpunkt gibt es jedoch verschiedene Abstufungen, die die Geschäftsfähigkeit einschränken können. Das BGB regelt die Geschäftsfähigkeit nicht durch eine konkrete Gesetzgebung, da grundsätzlich angenommen wird, dass alle Menschen geschäftsfähig sind. Es werden somit lediglich Ausnahmen konkretisiert, die eine Geschäftsfähigkeit einschränken oder aufheben. Das geschieht in den §§ 104 ff. BGB.
Ein wesentliches Kriterium für die Geschäftsfähigkeit ist die Einsichtsfähigkeit. Das bedeutet, dass die Person die Tragweite und die Konsequenzen ihres Handelns verstehen und danach handeln kann. Fehlt diese Einsichtsfähigkeit, kann dies die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen oder sogar ausschließen. Gründe dafür können geistige oder seelische Beeinträchtigungen sein, die dauerhaft oder vorübergehend auftreten können. Ob eine Person geschäftsunfähig ist, wird vom Betreuungsgericht geprüft und festgestellt.
Für dich als Betreuer*in ist es wichtig zu wissen, dass eine mangelnde Geschäftsfähigkeit nicht bedeutet, dass die betroffene Person in allen Lebensbereichen hilflos ist. Vielmehr geht es darum, sie in bestimmten rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und zu schützen. Dein Ziel sollte es immer sein, die Selbstbestimmung der betreuten Person so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern.
Welche unterschiedlichen Stufen der Geschäftsfähigkeit gibt es?
In der Praxis unterscheidet man verschiedene Stufen der Geschäftsfähigkeit: die Geschäftsunfähigkeit, die beschränkte Geschäftsfähigkeit und die volle Geschäftsfähigkeit. Geschäftsunfähig sind nach § 104 BGB Kinder unter sieben Jahren und Personen, die sich dauerhaft in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der eine freie Willensbestimmung ausschließt. Das bedeutet, dass sie keine rechtlich wirksamen Geschäfte abschließen können.
Kinder zwischen sieben und 18 Jahren sind nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie können Rechtsgeschäfte vornehmen, benötigen jedoch in der Regel die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen, also der Eltern oder Betreuer*innen. Ausnahmen gibt es bei sogenannten rechtlich vorteilhaften Geschäften oder bei Geschäften des täglichen Lebens, die mit eigenen Mitteln bewältigt werden können. Die volle Geschäftsfähigkeit beginnt dann mit 18 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt können Personen grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte selbstständig und ohne Zustimmung anderer vornehmen.
Wie wirkt sich eine Geschäftsunfähigkeit auf die Betreuung aus?
Wenn eine betreute Person geschäftsunfähig ist, bedeutet das für dich als Betreuer*in, dass du in vielen rechtlichen Angelegenheiten für sie handeln musst. Das kann vor allem wichtige Entscheidungen wie den Abschluss von Verträgen, die Verwaltung des Vermögens und die Regelung von Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen.
Einige Tätigkeiten darfst du für deine Betreuten nur übernehmen, wenn diese geschäftsunfähig sind. Konkrete Beispiele hierfür, sind folgende:
- Abschluss eines Ehevertrags ( 1411 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB).
- Anfechtung eines Erbvertrags ( 2282 Abs. 2 BGB).
- Änderung des Vornamens und des Geschlechts ( 3 Abs. 2 TSG).
- Beantragung eines Personalausweises ( 9 Abs. 2 S. 1 PAuswG).
- Erklärung eines Kirchenaustritts (Unterliegt der Gesetzgebung der jeweiligen Bundesländer).
Für die meisten Tätigkeiten, die du als Betreuer*in für eine geschäftsunfähige betreute Person betreibst, benötigst du eine Genehmigung des Betreuungsgerichts. Informiere dich also bei Unklarheiten, ob du für eine spezifische Sache eine Genehmigung brauchst.
Wichtig ist auch, dass du dich regelmäßig über den Zustand der betreuten Person informierst und bei Bedarf ärztlichen Rat einholst. Eine Geschäftsunfähigkeit kann sich im Laufe der Zeit verändern, sei es durch eine Verbesserung des Gesundheitszustands oder durch eine Verschlechterung. Daher solltest du flexibel und anpassungsfähig bleiben.
Fazit:
Geschäftsfähigkeit ist ein komplexes und vielschichtiges Thema, das für Betreuer*innen eine große Bedeutung hat. Es ist wichtig, die verschiedenen Stufen der Geschäftsfähigkeit zu kennen und zu wissen, wie man mit einer Geschäftsunfähigkeit umgeht. Sei dir auch bewusst, welche Aufgaben du nur bei einer Geschäftsunfähigkeit übernehmen darfst und wofür du eine Genehmigung des Betreuungsgerichts brauchst.
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