Gesundheitsfürsorge – Was bedeutet dieser Aufgabenbereich?
Überblick:
Wie sorgst du für den Krankenversicherungsschutz der betreuten Person?
Eine deiner ersten und grundlegensten Aufgaben als Betreuer*in im Bereich der Gesundheitsfürsorge ist es, dich um den Krankenversicherungsschutz der betreuten Person zu kümmern. Das bedeutet, dass du sicherstellen musst, dass die betreute Person Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ist und dass die Beiträge regelmäßig gezahlt werden. Du solltest daher schnellstmöglich nach der Übernahme der Betreuung die Krankenkasse informieren und dir eine Mitgliedsbescheinigung zuschicken lassen. Falls die betreute Person noch nicht krankenversichert ist, solltest du eine Krankenversicherung für sie beantragen. Du kannst dabei die Krankenkasse frei wählen, solange sie die Leistungen erbringt, die die betreute Person benötigt.
Wie entscheidest du über medizinische Maßnahmen für die betreute Person?
Eine weitere wichtige Aufgabe als Betreuer*in im Bereich der Gesundheitsfürsorge ist es, über medizinische Maßnahmen für die betreute Person zu entscheiden. Das können zum Beispiel Untersuchungen, Behandlungen, Operationen oder Impfungen sein. Dabei musst du immer das Wohl der betreuten Person im Blick haben und ihren mutmaßlichen Willen berücksichtigen. Das heißt, dass du dich fragen musst, ob die betreute Person die Maßnahme selbst wollen würde, wenn sie dazu in der Lage wäre. Du solltest dich daher immer mit der betreuten Person darüber unterhalten, wenn möglich, und ihre Meinung und ihre Wünsche ernst nehmen.
Allerdings kannst du nicht über jede medizinische Maßnahme allein entscheiden. Es gibt einige Maßnahmen, die besonders schwerwiegend sind oder die mit einem erheblichen gesundheitlichen Risiko verbunden sind. Dazu gehören zum Beispiel Sterilisationen, Organspenden, Bluttransfusionen oder lebensverlängernde Maßnahmen. Für solche Maßnahmen brauchst du immer die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Maßnahme im Interesse der betreuten Person ist und ob es keine andere Möglichkeit gibt, die Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit abzuwenden. Das Gericht wird auch die betreute Person anhören und gegebenenfalls einen Verfahrenspfleger oder einen Rechtsanwalt bestellen, der ihre Interessen vertritt.
Mehr über dieses Thema findest du in unserem Artikel zu ärztlichen Maßnahmen.
Wie organisierst du die medizinische Versorgung der betreuten Person?
Neben der Entscheidung über medizinische Maßnahmen gehört es auch zu deiner Aufgabe als Betreuer*in im Bereich der Gesundheitsfürsorge, die medizinische Versorgung der betreuten Person zu organisieren. Das bedeutet, dass du dafür sorgen musst, dass die betreute Person regelmäßig zum Arzt geht, die notwendigen Medikamente bekommt und gegebenenfalls eine Pflegeeinrichtung oder eine häusliche Pflege in Anspruch nimmt. Du solltest dabei immer die Bedürfnisse und die Lebensqualität der betreuten Person im Auge behalten und versuchen, ihr so viel Selbstbestimmung wie möglich zu ermöglichen.
Wichtig: Du bist nicht verpflichtet, dich selbst um die praktische Durchführung der medizinischen Versorgung zu kümmern. Das heißt, dass du nicht selbst die betreute Person transportieren oder sie pflegen musst. Das kannst du an andere Personen oder Dienste delegieren, solange du die Qualität und die Kosten im Blick hast. Du solltest aber immer persönlich anwesend sein, wenn es um wichtige medizinische Entscheidungen geht, und dich mit den Ärzten und dem Pflegepersonal austauschen.
Fazit:
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