Haftungsfallen vermeiden: Wie Betreuungspersonen auf der sicheren Seite bleiben

Überblick:
Realer Schaden aus dem Jahr 2021.
Was ist passiert?
Die Betreuerin war im geschilderten Fall unter anderem für die Vermögenssorge eingesetzt. Im Zuge dessen leitete die Betreuerin auch den Verkauf des noch vorhandenden PKWs in die Wege. Das Auto wurde vor Ort durch den Übernehmer begutachtet, sämtliche Mängel im Kaufvertrag festgehalten. Drei Tage nach dem Verkauf verstarb die zu betreuende Person im Pflegeheim.
Im Zuge der Abwicklung des Nachlasses meldete sich der Alleinerbe zwei Monate nach dem Ableben seines Familienmitglieds bei der Betreuerin. Über einen Anwalt versuchte er einen Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen. In seinen Augen und laut einer Schwacke Auskunft sei das Automobil mit einem Wertverlust von 7.000 Euro zu günstig verkauft worden. Die Betreuerin wurde durch den Anwalt dazu aufgefordert die Summe innerhalb von zwei Wochen auszugleichen. Die Betreuerin wies den Vorwurf entschieden zurück von sich.
In Folge entstand ein reger Austausch zwischen dem Anwalt des Erben und der Betreuerin, welcher nach sieben Monaten in einem Gerichtstermin zur Güteverhandlung resultierte. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch der Versicherer mit ins Boot geholt.
Wer ist Geschädigter / Anspruchsteller?
In diesem Fall tritt der Erbe der zu betreuenden Person als Anspruchsteller auf, da die betreute Person bereits verstorben ist.
Wie lautet der Vorwurf?
In diesem Fall wird Schadenersatz in Höhe der Differenz des tatsächlichen und des potentiellen Kaufpreises gefordert, basierend auf dem Vorwurf der Pflichtverletzung durch Handeln entgegen des vollständigen Wohls / Vorteils der zu betreuenden Person.
Wie hat die Versicherung die Situation bewertet?
Die Versicherungsnehmerin konnte schnell und sortiert alle Daten, Dokumente (Schadenanzeigeformular, Betreuerausweis usw.) sowie Nachweise (Kaufvertrag + Dokumentation) zur Verfügung stellen, was es der Versicherung einfach machte eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu präsentieren. Die Betreuerin erhielt vorläufigen Abwehrschutz, also die Freigabe, dass alle Kosten in Bezug auf dieses Verfahren von der Versicherung übernommen werden und den Kontakt zu einem auf Betreuungsrecht spezialisierten Anwalt. Die Gewährung von vorläufigem Abwehrschutz diente in diesem Fall dem Zweck der Verhinderung von weitergehendem Schaden.
Das Verfahren, der Widerruf und die Abwicklung des Falls zogen sich nach Kontaktaufnahme mit der Versicherung noch ein weiteres Jahr, die Betreuerin war in Summe mehr als 1,5 Jahre mit der Abwicklung dieser Inanspruchnahme beschäftigt.
Was sich daraus für dich ableiten lässt?
Je früher du Kontakt aufnimmst, desto früher kann dir eine entsprechende Empfehlung zu einer Schadenmeldung gegeben werden.
Dokumentiere Vorgänge, mache sie nachvollziehbar und transparent.
Fazit:
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