Zum Hauptinhalt springen

Inflationsausgleich für Berufsbetreuer*innen: Bundesregierung legt Gesetzesentwurf vor

Überblick:

Neue Gesetzesinitiative: Berufsbetreuer*innen sollen Inflationsausgleich erhalten. Monatliche Sonderzahlungen für zwei Jahre geplant. Orientierung an Betreuungen gewährleistet gerechte Entlohnung.

Die Bundesregierung hat kürzlich einen bedeutenden Schritt für berufliche Betreuer*innen unternommen. Mit dem Referenten-Entwurf "zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer" signalisiert die Regierung ihre Anerkennung für die wertvolle Arbeit dieser Gruppen.

Finanzielle Unterstützung angesichts der Inflation

Das geplante Gesetz zielt darauf ab, Betreuer*innen auch in Zeiten anhaltender Inflation finanziell zu entlasten. Die vorgesehene Regelung sieht einen Ausgleich für die kommenden zwei Jahre vor. Anders als bisher soll dieser Ausgleich jedoch nicht in einer einmaligen Zahlung erfolgen, sondern monatlich im Zeitraum von Januar 2024 bis Dezember 2025. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) plant diese Sonderzahlung zum Ausgleich der finanziellen Nachteile, die berufliche und ehrenamtliche Betreuer*innen sowie Betreuungsvereine infolge der hohen Inflation aktuell erleiden.

Fairness und Gerechtigkeit im Fokus

Die geplante Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wird pro geführter Betreuung errechnet. Dies unterstreicht das Bestreben der Bundesregierung, eine gerechte Lösung zu finden. Die Regelung soll sicherstellen, dass sowohl Betreuerinnen mit vielen Betreuungen als auch jene mit weniger Betreuungen gleichermaßen von diesem Ausgleich profitieren. Die monatliche Auszahlung soll außerdem verhindern, dass neu bestellte Betreuerinnen ab dem genannten Stichtag benachteiligt werden.

Konkrete Beträge und Antragsverfahren

Der vorgeschlagene Betrag beläuft sich derzeit auf 7,50 € pro geführter Betreuung und angefangenem Monat. Die Auszahlung dieser Sonderzahlung soll parallel zum regulären Vergütungsantrag erfolgen. Dies erleichtert den Betreuenden den Zugang zu dieser finanziellen Unterstützung. Das BMJ hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes“ (BetrInASG) vorgelegt, um die Leistungsfähigkeit des Betreuungswesens zu erhalten und dem Mangel an Betreuer*innen entgegenzuwirken.

Auch Ehrenamtliche werden berücksichtigt

Das geplante Gesetz soll auch ehrenamtliche Betreuer*innen nicht außer Acht lassen. Für sie ist eine Sonderzahlung in Höhe von 24,00 € pro geführter Betreuung und Jahr vorgesehen. Diese Anerkennung zeigt die Wertschätzung für das freiwillige Engagement dieser Gruppe. Das BMJ möchte gleichzeitig das Betreuungsorganisationsgesetz ändern, um ehrenamtliche Betreuerinnen bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten.

Wichtiger Schritt, der Zustimmung bedarf

Der Referenten-Entwurf ist ein wichtiger Schritt, der jedoch noch die Zustimmung der Bundesländer erfordert. Dies bedeutet, dass geringfügige Anpassungen möglich sind. Wir halten euch über die Entwicklung dieser bedeutsamen Regelung auf dem Laufenden. Das BMJ hat den Gesetzentwurf den Ländern und Fachverbänden zur Stellungnahme bis zum 31.8.2023 übersandt. Das Gesetz soll in der kommenden Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden.

Die geplante Inflationsausgleichs-Sonderzahlung ist ein klares Zeichen der Wertschätzung für Betreuer*innen und ihre unverzichtbare Arbeit. Wir bleiben am Ball und informieren euch über weitere Entwicklungen!

Hintergrund:

Zwar wurde erst 2019 mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (BGBl 2019 I, S. 866) die Vergütung für berufliche Betreuer*innen durchschnittlich um 17 % angehoben. Trotz der noch nicht abgeschlossenen Evaluation will das BMJ angesichts der derzeit hohen Inflation eine weitere finanzielle Unterstützung dieser Berufsgruppe angehen, diese aber gleichzeitig befristen. Die seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 eingetretene starke Inflation (2021: 3,1 %, 2022: 6,9 %, Mai 2023: 6,1 %) habe eine Veränderung der Sachlage bewirkt, begründet das Ministerium seinen Schritt.

Fazit:

Mehr Anerkennung für Berufsbetreuerinnen: Die Bundesregierung setzt ein Zeichen und plant monatliche Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen. Eine gerechtere Entlohnung für die wertvolle Arbeit der Betreuerinnen in den nächsten zwei Jahren.

Hat dir der Artikel weitergeholfen?

Bist du in der Betreuung tätig und möchtest dich mit Gleichgesinnten verbinden? Bei uns findest du eine offene Community, in der du dich austauschen und voneinander lernen kannst.

Jede Woche gibt es neues zu lesen und lernen!