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Jetzt ist der Moment zu handeln! – Neue Registrierungspflicht für Berufsbetreuer*innen ab 2023

06. Januar 2023

Überblick:

Für alle berufsmäßig tätigen Betreuerinnen ist nun die Zeit gekommen zu handeln. Denn mit Beginn des Jahres 2023 müssen sich Berufsbetreuerinnen registrieren, um als Betreuer*in arbeiten zu dürfen. Was musst du wann tun?

Warum?

Die neue Registrierungspflicht für Berufsbetreuer*innen ist Teil des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welches zum Ziel hat den Beruf des Betreuers bzw. der Betreuerin zu professionalisieren und die Selbstbestimmung von Betreuten zu stärken. Alles über die Inhalte der Reform und nähere Details findest du in diesem Artikel zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Was muss ich tun?

Als Erstes gilt vor allem: Informationen einholen und durchatmen. Es ist noch kein Grund zur Panik, denn nach dem BtOG hast du bist zum 30. Juni 2023 Zeit deinen Antrag auf Registrierung zu stellen. Beim Einholen von Informationen, wollen wir dir gerne helfen. Was genau zu tun ist, dass hängt im Grunde davon ab, ob du schon Berufsbetreuer*in bist und wenn ja, wie lange schon. Denn es gibt gewissermaßen drei Gruppen, für die es ähnliche, aber unterschiedliche Handlungsempfehlungen gibt. Das sind zum einen Personen, die den Beruf erst noch beginnen möchten, also noch keine Betreuungsfälle haben, zum anderen Berufsbetreuer*innen, die den Beruf nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben und Berufsbetreuer*innen, die vor dem 1. Januar 2020 ihre Tätigkeit aufgenommen haben.

Für alle drei Gruppen gilt jedoch zu Beginn des Jahres 2023, dass sie sich jetzt als Berufsbetreuer*innen registrieren lassen müssen. Es ist also spätestens jetzt die Zeit gekommen, sich zu informieren, was zum Registrierungsantrag alles dazugehört. Um dir dies zu erleichtern, haben wir von BetreuungsExperten einen detaillierten Leitfaden in Form eines Whitepapers erstellt, der dir übersichtlich alles an Informationen und notwendigen Schritten an die Hand gibt, damit du unbeschadet und ohne große Mühen durch den Registrierungsprozess kommst. Dort findest du auch nützliche Checklisten, Mustervorlagen und Erklärungen, die für Premium-Mitglieder als Download verfügbar sind. Das alles findest du in deinem Profil hier auf betreuungs-experten.de.

Kann ich noch weiterarbeiten, solange mein Antrag bearbeitet wird?

Kurzgesagt: Ja, na klar. Wenn du deinen Antrag gestellt hast, wirst du bis zu der Entscheidung deiner Stammbehörde als „vorläufig registriert“ geführt. Dieser Status kann widerrufen werden, wenn dein Antrag abgelehnt wird, gibt dir aber die Möglichkeit normal weiterarbeiten zu können, solange deine Stammbehörde deinen Antrag bearbeitet.

Fazit:

Die Betreuungsreform ist da und damit die neue Registrierungspflicht für Berufsbetreuer*innen. Es heißt also jetzt: Informiere dich über den Registrierungsprozess, wenn du es noch nicht getan hast und fertige deinen Antrag an. Alles, was du dazu brauchst, bekommst du von uns in Form eines Whitepapers zu Verfügung gestellt.

Hat dir der Artikel weitergeholfen?

Bist du in der Betreuung tätig und möchtest dich mit Gleichgesinnten verbinden? Bei uns findest du eine offene Community, in der du dich austauschen und voneinander lernen kannst.

Jede Woche gibt es neues zu lesen und lernen!