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Kommentar zum Recht behinderter Menschen

25. September 2021

Überblick:

In diesem Artikel liest ihr eine Einordnung zum Buch von Roland Rosenow "SGB IX – Kommentar zum Recht behinderter Menschen".

Am 25.02.21 ist der Kommentar zum Recht behinderter Menschen im Beck-Verlag erschienen und ist mit insgesamt 1.831 Seiten deutlich umfangreicher geworden als zunächst geplant. Für 159 € erhält man eine Kommentierung des ganzen SGB IX und des BGG. Die Kommentierung der Eingliederungshilfe dürfte die ausführlichste sein, die im Moment zu haben ist. 

SGB IX – Kommentar zum Recht behinderter Menschen

Wenn man Vorschriften kommentiert, versucht man, sie zu verstehen. Dazu stellt man Fragen an das Recht. Welche Fragen man stellt, hängt von der Perspektive ab, aus der man Fragen stellt. Aus der Perspektive eines Sozialgerichts stellen sich ganz andere Fragen als aus der Perspektive einer Behörde oder der Perspektive eines Leistungserbringers.

Die gerichtliche Perspektive ist von den Verfahren geprägt, die Gerichte erreichen. Das Gericht muss eine Entscheidung treffen und die Verfahren zur Erledigung bringen. Fragen, die nie ein Gericht erreichen, stellen sich aus dieser Perspektive nicht. Behörden entscheiden über Anträge, die bei ihnen eingehen, und meistens auf der Grundlage der Leistungsangebote, die sie selbst auf dem Wege des Abschlusses von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen geschaffen oder doch mitgestaltet haben. Ihre Perspektive ist maßgeblich von dem Interesse geprägt, in dem Konflikt zwischen der obligaten Forderung, Ausgaben zu minimieren, auf der einen und dem Bestreben, gesetzlichen Anforderungen zu genügen, auf der anderen Seite zu bestehen. Die Perspektive der Leistungserbringer ist von ihrer unternehmerischen Situation geprägt. Sie befinden sich in einem strukturellen Konflikt um Anforderungen und Kosten mit den Leistungsträgern und sehen sich hohem Druck ausgesetzt, was oft dazu führt, dass sie strukturkonservativ agieren. Das kann dazu führen, dass sie sich weniger dafür interessieren, welche Veränderungen das neue Recht der Eingliederungshilfe verlangt, und mehr dafür, inwieweit das neue Recht es ermöglicht, bestehende Strukturen zu erhalten.

Die Fragen, die Autor Roland Rosenow an das neue Recht der Eingliederungshilfe stelle, speisen sich aus der einer weiteren Perspektive: der der Leistungsberechtigten, die er viele Jahre lang vertreten habe – acht Jahre als freiberuflicher Betreuer und 11 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien. Diese Perspektive unterscheidet sich stark von den oben genannten institutionellen Perspektiven und führt zu ganz anderen Fragen an das Recht und damit zu anderen Antworten. Doch das heißt nicht etwa, dass diese Antworten im Widerspruch zu Antworten stehen müssten, die sich aus den institutionellen Perspektiven stellen. Das kommt vor – ist aber eher die Ausnahme. Oft führt sie zu Antworten, nach denen eine institutionelle Perspektive gar nicht fragt, und damit zu einem erweiterten Blick auf das Recht.

Roland Rosenow

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