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Neuer Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuer*innenvergütung – Was steckt drin?

30. September 2024
Lesezeit
4
Minuten

Überblick:

Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuer*innenvergütung bringt weitreichende Änderungen für alle, die beruflich oder ehrenamtlich im Bereich der rechtlichen Betreuung tätig sind. Dieser Artikel erklärt dir, welche zentralen Anpassungen geplant sind, und beleuchtet, wie diese Veränderungen aufgenommen werden.

Welche Änderungen soll der Gesetzesentwurf bringen?

Am 16. September 2024 veröffentlichte das Bundesjustizministerium (BMJ) einen schon lang geforderten Entwurf zu einer Neuregelung der Betreuer*innenvergütung. Der neue Entwurf des BMJ zielt darauf ab, das Vergütungssystem für berufliche Betreuer*innen und Vormünder zu vereinfachen und transparenter zu machen. Hauptsäule des Entwurfs ist die Anpassung der Fallpauschalen. Statt der bislang 60 unterschiedlichen Fallpauschalen, die sich nach der Art der Betreuung, der Qualifikation und dem Aufenthaltsort der betreuten Person richteten, soll es zukünftig nur noch acht Pauschalen geben. Diese sollen in zwei Stufen – Grundstufe und Qualifikationsstufe – eingeteilt werden. Die Differenzierung nach dem Aufenthaltsort wird gestrichen, um die Bürokratie zu reduzieren und das System benutzerfreundlicher zu gestalten.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Anpassung der Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst. Die seit 2019 unveränderten Vergütungssätze sollen auf ein zeitgemäßes Niveau angehoben werden, um den wachsenden Lebenserhaltungskosten zu begegnen und sicherzustellen, dass Betreuer*innen wirtschaftlich arbeiten können. Besonders für Betreuungsvereine, die unter steigenden Personalkosten leiden, ist diese Anpassung überfällig. Zudem wird die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten erhöht.

Neu soll nun auch sein, dass die sogenannte Dauervergütungsfestsetzung zur Regelform wird. Mit dieser sollen Betreuer*innen von unnötigen jährlichen Abrechnungen entlastet werden, indem die Vergütung für zukünftige Zeiträume festgelegt wird. Ziel ist es hierbei sowohl dir als Betreuer*in als auch den überlasteten Betreuungsgerichten helfen, den Arbeitsaufwand zu verringern.

Inkrafttreten soll das Gesetz Anfang des Jahres 2026. Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf nun an die Länder und Verbände übergeben und eine Frist zur Stellungnahme auf den 25. Oktober 2024 angesetzt.

Wie wird der Gesetzesentwurf von Betreuer*innen und Verbänden aufgenommen?

Die Reaktionen von Betreuer*innen auf den aktuellen Entwurf sind mehrheitlich negativ und ablehnend. Eine Reform der Vergütungssätze für Berufsbetreuer*innen wird schon lange von Verbänden und Betreuer*innen gefordert. Der grundsätzliche Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung dieser wird insofern durchaus begrüßt. Kritisiert wird jedoch der Inhalt des aktuellen Entwurfs und vor allem, dass die Pauschalen für mittellose Klient*innen, die zu Hause leben, deutlich abgesenkt werden sollen.

Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB), sagt hierzu: „Das ist eine Katastrophe, die zu realen Einkommensverlusten führt. Mehr als 80 Prozent unserer Klient*innen sind mittellos. Wir betreuen hauptsächlich Sozialleistungsempfänger*innen, Obdachlose, psychisch Kranke, Drogenabhängige, Alte und Demente – die Schwächsten in unserer Gesellschaft.“. Belegt wird dies vom BdB auch durch eine vom Institut für freie Berufe (IFB) durchgeführte Modellrechnung für einen Durchschnittsbetreuer und durch zahlreiche Modellrechnungen von Mitgliedern des BdB.

Statt einer geforderten Erhöhung der Vergütung, würde der aktuelle Gesetzesentwurf somit für viele Berufsbetreuer*innen zu einer Verminderung der Vergütung führen. Der BdB fordert daher vom BMJ die sofortige Rücknahme und Überarbeitung des Referentenentwurfs: „Es muss zu einem Vergütungssystem kommen, wie es unser Verband seit langem fordert – ein System, das konsequent vereinfacht und leistungsgerecht ist. Unter keinen Umständen darf es zu Einkommenseinbußen kommen“, sagt dazu Thorsten Becker.

Fazit:

Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Betreuer*innenvergütung zielt auf eine Vereinfachung des Vergütungssystems und eine Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten ab. Berufsbetreuer*innen kritisieren unter anderem jedoch die geplante Absenkung der Vergütung für mittellose Klient*innen, was Einkommensverluste zur Folge hätte. Verbände fordern daher eine Überarbeitung des Entwurfs.

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