Personalausweise von Betreuten – Wissenswertes zur Beantragung
Überblick:
Zur sicheren Identifikation einer Person wird in Deutschland der Personalausweis verwendet. Dieser muss beantragt werden und läuft irgendwann ab. In diesem Artikel erfährst du, auf was es bei der Beantragung von Personalausweisen von Betreuten zu achten gilt.
Benötigen meine Betreuten einen Personalausweis?
Jede Person in Deutschland ab 16 Jahren ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 PAuswG grundsätzlich dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Diese Regelung gilt auch für Menschen, die von einem Betreuer oder einer Betreuerin betreut werden. Ausnahmen gibt es, wenn Betreute nicht mehr einwilligungsfähig sind oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht bevollmächtigten Person vertreten (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 PAuswG) werden. Ein Personalausweis dient aber nicht nur der Identifikation, sondern ist auch oft notwendig, um Behördengänge zu erledigen, Bankgeschäfte zu tätigen oder medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Für deine Betreuten ist es daher in den meisten Fällen nicht nur verpflichtend, sondern auch sehr wichtig, einen gültigen Ausweis zu haben, um ihre Rechte in ihrem täglichen Leben wahrnehmen zu können. Besonders für Betreute, die regelmäßig medizinische Einrichtungen aufsuchen oder Kontakt zu Behörden haben, ist der Personalausweis ein unverzichtbares Dokument.
Auch wenn einer deiner Betreuten nicht mehr in der Lage ist, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, bleibt die Pflicht bestehen, einen Personalausweis zu besitzen. In solchen Fällen kannst du als Betreuer*in tätig werden und den Prozess der Beantragung übernehmen.
Darf ich als Betreuer*in den Personalausweis für meine Betreuten beantragen?
Ja, wie zuvor schon kurz angeschnitten hast du als Betreuer*in das Recht, im Namen deiner Betreuten einen Personalausweis zu beantragen. Wichtig ist dabei, dass dein Aufgabenkreis den Bereich Aufenthaltsbestimmung abdeckt. Ohne dass dir das Betreuungsgericht diesen Aufgabenbereich übertragen hat, kannst du nicht rechtswirksam handeln.
In der Regel wird im Betreuer*innenausweis explizit angegeben, für welche Bereiche du zuständig bist. Falls du dir unsicher bist, überprüfe deine Unterlagen oder kontaktiere das zuständige Betreuungsgericht. Du benötigst zudem die Einwilligung deiner Betreuten, sofern sie dazu in der Lage sind, diese zu geben.
Ist dein Betreuter oder deine Betreute nicht mehr einwilligungsfähig, kannst du die Beantragung oder die Verlängerung aber auch ohne deren ausdrückliche Zustimmung durchführen, musst jedoch nachweisen, dass es im besten Interesse deiner Betreuten ist. Um Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Beantragung entsprechende Unterlagen wie den Betreuer*innenausweis und eventuell medizinische Gutachten vorzulegen.
Wie beantrage ich einen Personalausweis für meine Betreuten?
Der Prozess der Beantragung eines Personalausweises für deine Betreuten ist im Grunde genommen derselbe wie bei jeder anderen Person auch. Zunächst musst du einen Termin beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro vereinbaren. Nimm alle notwendigen Dokumente mit: den Betreuer*innenausweis, die Geburtsurkunde oder den alten Personalausweis deines*deiner Betreuten sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Falls dein Betreuter bzw. deine Betreute nicht selbst zum Termin erscheinen kann, erkundige dich vorher, ob eine Ausnahme möglich ist und welche zusätzlichen Nachweise eventuell benötigt werden. In einigen Fällen kann es hilfreich sein, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die die Reiseunfähigkeit bestätigt. Bei deinem Termin erklärst du den Sachbearbeitern die Situation und legst alle Dokumente vor.
Es ist hilfreich, wenn du eine Vollmacht dabei hast, die deine Berechtigung zur Beantragung des Personalausweises im Namen deiner Betreuten bestätigt. Nach der Prüfung deiner Unterlagen wird der Antrag aufgenommen und du erhältst einen Abholtermin.
Fazit:
Die Beantragung eines Personalausweises für deine Betreuten erfordert einige vorbereitende Schritte und die Mitnahme bestimmter Dokumente. Als Betreuer*in bist du berechtigt, diese Aufgabe zu übernehmen, solange du die entsprechenden Vollmachten hast und für den passenden Aufgabenbereich zuständig bist. Mit den richtigen Informationen und Vorbereitungen kannst du den Prozess problemlos bewältigen und sicherstellen, dass deine Betreuten stets über einen gültigen Personalausweis verfügen.
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