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Rechte stärken, Teilhabe ermöglichen - Die UN-Behindertenrechtskonvention

11. Dezember 2023

Überblick:

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert und stärkt. In diesem Artikel erfährst du, was die UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, wie sie in Deutschland umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie auf deine Betreuungstätigkeit hat.

Was bedeutet die UN-Behindertenrechtskonvention?

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Sie ist ein von 188 Staaten und der Europäischen Union durch Ratifizierung, Beitritt oder formale Bestätigung abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag. Dieser konkretisiert die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen. So werden sie beispielsweise nicht mehr als „krank“ bzw. „Kranke“ bezeichnet und betrachtet, sondern als gleichberechtigte Menschen, deren Behinderung eher von außen erfolgt.

Die UN-BRK besteht aus einer Präambel, 50 Artikeln und einem Fakultativprotokoll. Die Präambel enthält die Grundprinzipien und Ziele der Konvention, wie zum Beispiel die Achtung der Würde, die Nichtdiskriminierung, die Teilhabe und die Inklusion. Die Artikel enthalten die einzelnen Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, das Recht auf Arbeit oder das Recht auf Gesundheit. Das Fakultativprotokoll erweitert die Kompetenzen eines UN-Fachausschusses, der die Umsetzung der Konvention überwacht, um ein Individualbeschwerde- und ein Untersuchungsverfahren.

Wie wird die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt?

Deutschland hat die UN-BRK 2007 unterzeichnet und 2009 ratifiziert. Damit ist die Konvention seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. Das bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass Deutschland regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Konvention an den UN-Fachausschuss abgeben muss. Der erste Staatenbericht wurde 2011 eingereicht, der kombinierte zweite und dritte 2019. Der UN-Fachausschuss prüft diese Berichte und gibt anschließend Empfehlungen ab, wie Deutschland die Konvention besser umsetzen kann.

Die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Zum einen hat Deutschland eine Reihe von Gesetzen und Maßnahmen erlassen oder angepasst, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken. Zum Beispiel das Bundesteilhabegesetz (BTHG) oder das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Zum anderen hat Deutschland eine nationale Strategie zur Umsetzung der UN-BRK entwickelt, die als Nationaler Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0) bezeichnet wird. Dieser enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern, die bis 2021 umgesetzt werden sollen. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung der Barrierefreiheit, die Förderung der inklusiven Bildung oder die Stärkung der politischen Teilhabe.

Welche Auswirkungen hat die UN-Behindertenrechtskonvention auf deine Betreuungstätigkeit?

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat unmittelbare Auswirkungen auf deine Betreuungstätigkeit. Denn als rechtliche*r Betreuer*in hast du die Aufgabe, deine betreute Person in verschiedenen Bereichen zu vertreten und zu unterstützen. Dabei musst du dich an die Vorgaben und die Ziele der Konvention halten. Das heißt, dass du:

  • die Wünsche und die Bedürfnisse der betreuten Person respektierst und berücksichtigst,
  • die Selbstbestimmung und die Autonomie der betreuten Person förderst und schützt,
  • die Teilhabe und die Inklusion der betreuten Person in allen Lebensbereichen ermöglichst und unterstützt,
  • die Rechte und die Interessen der betreuten Person gegenüber Dritten wahrnimmst und durchsetzt und
  • dich regelmäßig über die aktuelle Rechtslage und die neuesten Entwicklungen informierst und fortbildest.

Jeder oder jede Betreuer*in sollte aus diesem Grund mindestens ein grundlegendes Verständnis von den Inhalten der UN-BRK haben. Seit 2023 ist diese im Modul 2 auch Bestandteil des Sachkundelehrgangs für Berufsbetreuer*innen. Nähere Informationen zum zweiten Modul findest du hier.

Fazit:

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein wichtiger Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie bietet dir als Betreuer*in eine Orientierung und eine Grundlage für deine Betreuungstätigkeit. Du solltest dich daher immer gut informieren und dich bei Fragen oder Problemen an das Betreuungsgericht oder an eine Beratungsstelle wenden. So kannst du sicherstellen, dass du die beste Lösung für dich und die betreute Person findest.

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Jede Woche gibt es neues zu lesen und lernen!