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So schützt ProBetreuer von Markel und GL Spezial auch deine Angehörigen!

28. November 2024
Lesezeit
3
Minuten

Überblick:

Nach dem Tod eines Betreuers forderte ein Gläubiger Schadenersatz von den Erben, da diese ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen seien. Dank der Erbenklausel von ProBetreuer konnten die Erben die Ansprüche erfolgreich abwehren. Der Fall zeigt, wie wichtig ein solcher zusätzlicher Schutz für Erben ist und wie eine frühzeitige Meldung an die Versicherung größere Schäden verhindern kann.

Was ist passiert?

Nach dem Ableben eines gesetzlichen Betreuers stellte ein Gläubiger des Verstorbenen einen Haftungsanspruch gegen dessen Erben. Der Vorwurf: Die Erben hätten es versäumt, die Banken rechtzeitig über den Tod des Betreuers zu informieren, wodurch mehrere Abbuchungen weiterhin über das Konto des Verstorbenen liefen. Die Gläubiger forderten die Erben auf, für die entstandenen Zahlungsausfälle aufzukommen. Da die Erben rechtlich verpflichtet sind, solche Anzeigepflichten zu erfüllen, gerieten sie in eine schwierige Lage.

Wer ist Geschädigter / Anspruchsteller?

In diesem Fall ist der Gläubiger Anspruchsteller. Er fordert von den Erben Schadenersatz wegen finanzieller Verluste, die durch das Versäumnis der rechtzeitigen Anzeige entstanden sind.

Wie lautet der Vorwurf?

Den Erben wird vorgeworfen, ihre Anzeigepflicht gemäß § 673 Satz 2 BGB verletzt zu haben, wodurch es zu finanziellen Schäden beim Gläubiger gekommen ist.

Wie hat die Versicherung die Situation bewertet?

Da der Betreuer die Versicherung ProBetreuer von Markel und GL Spezial abgeschlossen hatte, bestand auch nach seinem Tod für die Erben ein umfassender Versicherungsschutz. Die Erben meldeten den Vorfall direkt der Versicherung, die umgehend Abwehrschutz gewährte. In Zusammenarbeit mit einem Anwalt wurde der Gläubigeranspruch geprüft und eine Einigung erzielt. Die Versicherung übernahm die Kosten der Abwehr und trug dazu bei, die Forderungen zu minimieren. Der Fall konnte innerhalb der sechsmonatigen Schutzfrist vollständig abgeschlossen werden.

Was sich daraus für dich ableiten lässt!

Die Erbenklausel bietet eine wertvolle Absicherung in einem oft unterschätzten Bereich. Sollten nach dem Tod des Betreuers Haftungsansprüche auftreten, schützt sie die Erben vor finanziellen Folgen und übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wichtig ist, die Versicherung frühzeitig einzuschalten und alle relevanten Informationen bereitzustellen.

Fazit:

Die Erbenklausel ist ein unverzichtbarer Zusatzschutz, der Erben nach dem Tod eines Betreuers entlastet. Sie greift in Situationen, in denen Haftungsansprüche aufgrund unterlassener Anzeigepflichten gestellt werden. Eine frühzeitige Meldung an die Versicherung und eine transparente Kommunikation sind entscheidend, um Ansprüche schnell und effektiv abzuwehren. So bleiben nicht nur Betreuer*innen, sondern auch ihre Angehörigen optimal geschützt.

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