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Tätigkeiten bei Ableben des/der Betreuten – So bist du perfekt abgesichert!

Lesezeit
3
Minuten

Überblick:

In diesem Fall übernahm ein Betreuer die Abwicklung der Angelegenheiten einer verstorbenen betreuten Person. Ein Erbe forderte Schadenersatz, da angeblich nicht alle Pflichten rechtzeitig erfüllt wurden. Die Versicherung des Betreuers konnte den Vorwurf durch vorläufigen Abwehrschutz entkräften und eine außergerichtliche Lösung finden. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme und vollständige Dokumentation sind auch hier entscheidend, um in solchen Fällen größeren Schaden zu vermeiden.

Was ist passiert?

Ein Betreuer wurde über das Ableben der von ihr betreuten Person informiert und übernahm im Rahmen seiner Pflicht die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Er organisierte die Bestattung, informierte die Kostenträger und meldete den Tod beim Vermieter. Vier Wochen nach der Kenntnisnahme erhielt der Betreuer jedoch ein Schreiben eines weiteren Erben, der ihm vorwarf, den Haushalt der verstorbenen Person nicht rechtzeitig aufgelöst und dadurch zusätzliche Mietkosten verursacht zu haben. Er forderte eine Erstattung dieser Kosten in Höhe von 3.500 Euro. Der Betreuer wies die Forderung zurück, da er nach bestem Wissen und in der verfügbaren Frist gehandelt hatte.

Wer ist Geschädigte*r / Anspruchsteller*in?

Der Erbe der verstorbenen Person ist der Anspruchsteller und fordert Schadenersatz für die zusätzlichen Mietkosten, die durch die nicht fristgerechte Auflösung des Mietverhältnisses entstanden seien.

Wie lautet der Vorwurf?

Dem Betreuer wird vorgeworfen, seine Pflichten bei der Abwicklung des Nachlasses nicht rechtzeitig erfüllt zu haben, insbesondere die rechtzeitige Kündigung des Mietvertrages der verstorbenen Person. Dadurch sollen zusätzliche Kosten für den Erben entstanden sein.

Wie hat die Versicherung die Situation bewertet?

Der Betreuer konnte alle notwendigen Unterlagen schnell und ordentlich vorlegen, darunter die Schadenanzeige, den Betreuerausweis und die Kommunikation mit dem Vermieter. Die Versicherung gewährte dem Betreuer sofortigen Abwehrschutz und übernahm die Kosten für einen Anwalt, der auf Betreuungsrecht spezialisiert ist. Da der Betreuer seine Aufgaben innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen erledigt hatte und keine Pflichtverletzung vorlag, lehnte die Versicherung die Forderung ab. In Absprache mit dem Anwalt und der Versicherung wurde der Fall außergerichtlich beigelegt, ohne dass der Erbe weitergehende Ansprüche durchsetzen konnte.

Was sich daraus für dich ableiten lässt?

Es ist entscheidend, nach dem Ableben eines Betreuten die anfallenden Aufgaben zügig und fristgerecht zu erledigen. Solltest du feststellen, dass du mehr Zeit benötigst, ist es wichtig, den Versicherer um eine Fristverlängerung zu bitten. Dokumentiere auch hier wie immer alle Tätigkeiten sorgfältig und halte die Kommunikation mit den Kostenträger*innen, Vermieter*innen und anderen Beteiligten transparent und nachvollziehbar. Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Versicherung und eine gute Dokumentation können dir helfen, Ansprüche rechtzeitig abzuwehren und möglichen Schaden zu vermeiden.

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Fazit:

Im Falle des Ablebens eines/einer Betreuten ist es wichtig, die anfallenden Abwicklungstätigkeiten schnell und umfassend zu erledigen. Solltest du feststellen, dass die vierwöchige Frist nicht ausreicht, solltest du frühzeitig eine Verlängerung bei der Versicherung beantragen. Eine klare und nachvollziehbare Dokumentation sowie die rechtzeitige Einbindung der Versicherung können helfen, Schadenersatzforderungen effektiv abzuwehren und die Angelegenheiten reibungslos abzuwickeln.

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