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Verantwortung auf Papier – Die Generalvollmacht

13. November 2023

Überblick:

Vollmachten gibt es in vielen verschiedenen Varianten. Die Generalvollmacht überträgt einer Person hierbei wohl am meisten Verantwortung. In diesem Artikel erfährst du, was eine Generalvollmacht genau ist, wie sie sich von z.B. einer Vorsorgevollmacht unterscheidet und welche Vor- und Nachteile sie hat.

Was ist der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht?

Eine Generalvollmacht und eine Vorsorgevollmacht sind beides Formen der privaten Vorsorge, die es einer Person ermöglichen, eine andere Person zu bevollmächtigen, sie in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Der Unterschied liegt vor allem im Umfang und im Zeitpunkt der Vollmacht.

Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht, die dem oder der Bevollmächtigten erlaubt, den oder die Vollmachtgeber*in in nahezu allen Lebensbereichen, wie zum Beispiel in finanziellen, rechtlichen, gesundheitlichen oder persönlichen Angelegenheiten, zu vertreten. Eine Generalvollmacht kann sowohl für den Fall der Geschäftsunfähigkeit als auch für den Fall der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin erteilt werden. Das heißt, dass der oder die Vollmachtgeber*in entweder nur dann vertreten werden kann, wenn er oder sie selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, oder dass er oder sie jederzeit vertreten werden kann, auch wenn er noch geschäftsfähig ist.

Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist eine spezielle Vollmacht, die dem Bevollmächtigten erlaubt, den oder die Vollmachtgeber*in nur in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten, die vorher festgelegt werden. Eine Vorsorgevollmacht gilt nur für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin. Das heißt, dass der oder die Vollmachtgeber*in nur dann vertreten werden kann, wenn er oder sie infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte seine oder ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise regeln kann.

Mehr zu Vorsorgevollmachten findest du hier.

Was sind die Vorteile einer Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht hat einige Vorteile gegenüber einer Vorsorgevollmacht oder einer gerichtlichen Betreuung, wie zum Beispiel:

  • Der/Die Vollmachtgeber*in kann selbst entscheiden, wer ihn oder sie vertreten soll und in welchem Umfang.
  • Der/Die Bevollmächtigte ist nicht an die gesetzlichen Vorgaben und Kontrollen gebunden, die für eine*n Betreuer*in gelten. Den dieser/diese ist durch eine Generalvollmacht nicht automatisch ein*e Betreuer*in.
  • Der/Die Bevollmächtigte kann schneller und flexibler handeln, ohne Genehmigungen oder Berichte einholen zu müssen.
  • Der/Die Bevollmächtigte kann das Vertrauensverhältnis zum bzw. zur Vollmachtgeber*in besser wahren, da er oder sie in seinen oder ihren Möglichkeiten nicht eingeschränkt ist.

Was sind die Nachteile einer Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht hat aber auch einige Nachteile gegenüber z.B. einer Vorsorgevollmacht, wie zum Beispiel:

  • Der/Die Vollmachtgeber*in muss eine absolut vertrauenswürdige Person finden, die bereit ist, die Generalvollmacht zu übernehmen. Aus diesem Grund werden Generalvollmachten oft Familienmitgliedern übertragen und seltener rechtlichen Betreuer*innen.
  • Der/Die Bevollmächtigte kann die Generalvollmacht missbrauchen oder falsch ausüben, ohne dass dies bemerkt wird.
  • Der/Die Bevollmächtigte kann die Generalvollmacht jederzeit zurückgeben oder ablehnen, ohne dass es eine Ersatzperson gibt.

Fazit:

Fazit: Die Generalvollmacht ist eine praktische und persönliche Möglichkeit, sich für den Fall der Fälle abzusichern. Du sollte dir aber auch über die Risiken und die rechtlichen Folgen bewusst sein. Hast du Zweifel, solltest du dich daher gut informieren und dich bei Fragen oder Problemen an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle wenden. So kannst du sicherstellen, dass du die beste Lösung für dich und deine Angehörigen findest.

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