Vermögensbetreuung in der Praxis: Risiken minimieren
Überblick:
Was ist passiert?
Im Rahmen der Vermögensbetreuung greift eine Betreute über die Nutzung einer Banking-App auf mehrere Konten von Betreuten zu. Im Zuge der regelmäßigen Überprüfung der Konten fiel auf, dass hier unklare Abbuchungen in vierstelliger Höhe von Konten betreuter Personen getätigt wurden, die welche die Betreuerin nicht zuordnen konnte. Auch nach Rücksprache mit den zu betreuenden Personen, konnte hier kein Grund für die Abbuchung gefunden werden und somit war klar, dass es sich hierbei um inkorrekte Abbuchungen handelt. Eine Kontaktaufnahme mit der Bank, verbunden mit der Bitte zur Rücknahme der Abbuchungen, blieb erfolglos. Bei der Polizei wurde eine entsprechende Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Betreuerin meldete sich daraufhin bei der Versicherung.
Wer ist Geschädigter / Anspruchsteller?
Die Abbuchungen erfolgten von den Konten der zu betreuenden Personen, somit ist diesen ein direkter Vermögensschaden entstanden.
Wie lautet der Vorwurf?
Der Vorwurf von Seiten der zu betreuenden Personen lautet Pflichtverletzung.
Wie hat die Versicherung die Situation bewertet?
Die Überprüfung, was hinter den Abbuchungen steckt, führte zu keinem Ergebnis. Weder konnten die Begünstigten der Abbuchungen ermittelt werden, noch konnte ein Fehlverhalten der Betreuerin festgestellt werden. Somit war ein Mitverschulden der Bank nicht auszuschließen. Die Versicherung hat in diesem Fall Abwehschutz gewährt und einen Anwalt zurate gezogen, welcher sich mit der Bank in Verbindung gesetzt hat. Das Ergebnis war ein Vergleich, in welchem der entstandene Schaden zum einen durch die Bank, zum anderen durch die Betreuerin auszugleichen war. Den Anteil der Betreuerin hat die Versicherung übernommen.
Was sich daraus für dich ableiten lässt?
Lass keine Passwörter oder Zugangsdaten offen liegen, verschließe diese sorgfältig und schütze sie vor dem Zugriff Dritter. Stelle sicher, dass mobile Endgeräte entsprechend geschützt sind vor Zugriff von außen. Prüfe die Konten der zu betreuenden Personen regelmäßig, um ungewöhnliche Abbuchungen frühzeitig zu bemerken.
Fazit:
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