Versicherungsmakler*innen – Was machen die eigentlich?
Überblick:
Was sind die Aufgaben von Versicherungsmakler*innen?
Versicherungsmakler*innen kommt nach dem Gesetz eine besondere Rolle zu. Sie gelten als sogenannte Sachwalter*innen. Sachwalter*innen sind Personen, die als Dritte am Abschluss sowie der Ausführung eines Vertrages beteiligt sind. Diese Rolle stellt Versicherungsmakler*innen in eine besondere Verantwortung und verpflichtet zu der Wahrung der Interessen von Kund*innen, wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare .
Aufgabe des Versicherungsmaklers bzw. der Versicherungsmaklerin ist es, dir eine passende Absicherung zu empfehlen, die genau auf deine individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Hierfür analysiert er deine aktuelle Situation und ermittelt, welche Risiken abgedeckt werden sollten. Anschließend recherchiert er oder sie den Markt und stellt dir verschiedene Versicherungsprodukte vor, aus denen du wählen kannst. Dabei wirst du nicht nur bei der Auswahl der richtigen Versicherung beraten, sondern auch bei der Vertragsgestaltung und im Schadensfall.
Damit du in Bezug auf die Makler*innen abgesichert bist gibt es die EU-Vermittlerrichtlinie. Diese ist im Mai 2007 in Kraft getreten, machte den Beruf von Versicherungsmakler*innen zulassungspflichtig und setzte Pflichten und Voraussetzungen fest. Zu diesen gehören folgende:
- Die Beratung und das Angebot einer Versicherungslösung muss der Person, der Situation und den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden bzw. der Kundin entsprechen. Also eine bedarfsgerechte Beratung per Gesetz.
- Pflicht zum Vorliegen einer Gewerbeanmeldung und einer speziellen Gewerbeerlaubnis für die Versicherungsvermittlung. Diese Erlaubnis erteilen die jeweiligen regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und führen sie in einem öffentlich zugänglichen Register unter folgenden Voraussetzungen:
- Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde (in der Regel über eine entsprechende Prüfung bei der zuständigen IHK)
- Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse
Es gibt somit zahlreiche gesetzliche Hürden, die eine Person überwinden muss, um Versicherungen vermitteln zu dürfen. Das schützt dich und sichert dir eine*n Versicherungsmakler*in zu, der bzw. die zumindest eine Kompetenzbasis hat.
Trotzdem ist es wichtig, bei der Wahl eines Versicherungsmaklers bzw. einer Versicherungsmaklerin auf die Qualifikationen und Erfahrungen zu achten. Ein*e gute*r Makler*in sollte eine fundierte Ausbildung im Versicherungsbereich sowie mehrere Jahre Erfahrung aufweisen können, denn trotz gesetzlichen Kompetenzsicherungen, gibt es durchaus Qualitätsunterschiede bei Versicherungsmakler*innen.
Was ist der Unterschied zu einem/einer Versicherungsvertreter*in?
Im Gegensatz zu Versicherungsvertreter*innen, die auf eine Versicherungsgesellschaft oder ein Versicherungsunternehmen beschränkt sind, arbeiten die Versicherungsmakler*innen vom Gesetz her unabhängig und neutral. Während ein*e Versicherungsvertreter*in also im Grunde nur dazu verpflichtet ist ein Produkt zu verkaufen, ist der/die Versicherungsmakler*in dazu verpflichtet im Interesse des Kunden bzw. der Kundin zu handeln und zu beraten.
Es ist somit ratsam sich bei der Suche nach einer passenden Versicherung an eine*n zugelassene*n Versicherungsmakler*in zu wenden, denn nur so kannst du dir sicher sein, dass du bestmöglich unterstützt wirst.
Fazit:
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