Vertreter*innen des Versicherungsnehmers – Mit Pro Betreuer von Markel und GL Spezial bist du auch bei Abwesenheit geschützt
Überblick:
In diesem Fall übernahm ein Vertreter die Aufgaben einer Betreuerin, während diese krankheitsbedingt abwesend war. Nach einer fehlgeleiteten Zahlung von 4.000 Euro wurde der Vertreter auf Schadenersatz verklagt. Die Versicherung der Betreuerin gewährte vorläufigen Abwehrschutz und half, den Fall außergerichtlich zu klären. Eine gründliche Dokumentation und die frühzeitige Einbindung der Versicherung sind entscheidend, um ähnliche Probleme schnell und effektiv zu lösen.
Was ist passiert?
Eine Betreuerin konnte aufgrund eines Krankenhausaufenthalts für sechs Wochen ihre Aufgaben nicht wahrnehmen. Während dieser Zeit setzte ein Vertreter ihre Betreuungstätigkeit fort. Der Vertreter übernahm die Vermögenssorge, führte wichtige Zahlungen durch und verwaltete das Konto der betreuten Person. Nach der Rückkehr der Betreuerin stellte diese fest, dass der Vertreter eine Zahlung von 4.000 Euro an einen falschen Empfänger geleistet hatte. Die betroffene Person und deren Familie forderten Schadenersatz. Sie argumentierten, dass die Zahlung fahrlässig erfolgt sei, und verlangten eine vollständige Rückerstattung des Betrags.
Wer ist Geschädigte*r / Anspruchsteller*in?
Die betreute Person selbst trat als Geschädigte auf, vertreten durch einen nahen Angehörigen, der den Schadenersatz für den fehlgeleiteten Betrag forderte.
Wie lautet der Vorwurf?
Dem Vertreter der Betreuerin wurde vorgeworfen, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben, indem er die Zahlung nicht ausreichend überprüfte. Der Anspruchsteller forderte Schadenersatz in Höhe von 4.000 Euro, da die betreute Person durch die fehlgeleitete Zahlung einen finanziellen Verlust erlitten hatte.
Wie hat die Versicherung die Situation bewertet?
Da der Vertreter für die Dauer von weniger als 90 Tagen im Auftrag der Betreuerin tätig war und keine eigene Pflichtversicherung hatte, griff der Versicherungsschutz für Vertreter des Versicherungsnehmers. Die Betreuerin legte schnell alle relevanten Dokumente (Schadenanzeigeformular, Vertretungsvereinbarung usw.) vor, was eine zügige Bewertung des Falls ermöglichte. Die Versicherung gewährte vorläufigen Abwehrschutz und übernahm die Kosten für einen spezialisierten Anwalt. Es wurde geprüft, ob eine Fahrlässigkeit des Vertreters vorlag. Da die Zahlung zwar irrtümlich, jedoch ohne böse Absicht erfolgte, konnte der Fall außergerichtlich innerhalb von vier Monaten beigelegt werden. Die Versicherung übernahm den finanziellen Verlust, da der Vertreter nicht über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügte und der Schaden die maximale Deckungssumme nicht überschritt.
Was sich daraus für dich ableiten lässt?
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Vertreter*innen, die für dich einspringen, über die nötige Sorgfalt und Fachkenntnis verfügen. Sei dir bewusst, dass der Versicherungsschutz nur dann greift, wenn der/die Vertreter*in weniger als 90 Tage im Jahr tätig ist und keine eigene Pflichtversicherung besitzt. Halte alle Vorgänge und Vertretungsvereinbarungen gut dokumentiert, um im Schadensfall schnell handeln zu können. Solltest du längerfristig abwesend sein, empfiehlt es sich, dass dein/e Vertreter*in eine eigene Haftpflichtversicherung abschließt, um sich und dich abzusichern.
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Fazit:
Im beschriebenen Fall eines Vertreter*innenfehlers wurde deutlich, wie wichtig eine sorgfältige Auswahl von Vertreter*innen ist. Dank der schnellen Reaktion der Betreuerin, umfassender Dokumentation und der frühzeitigen Einbindung der Versicherung konnte der Schaden effektiv bearbeitet und eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung vermieden werden. Es zeigt sich, dass eine klare Kommunikation und die rechtzeitige Information der Versicherung entscheidend sind, um Schutz und Unterstützung sicherzustellen.
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