Wachsames Verhalten schützt Betreuer*in und Betreute
Überblick:
Wachsamkeit ist eine notwendige Eigenschaft im Berufsfeld der Betreuer*innen. Dieser Artikel gibt einen Blick auf den Umgang mit Wertgegenständen der Betreuten.
Angesichts zahlreicher Eventualitäten im Berufsalltag ist eine ausreichende Versicherung der vielfältigen Tätigkeit für Berufsbetreuer/innen äußerst notwendig. Doch sollten Leitwerte wie Wachsamkeit, Vorsicht und gesunder Menschenverstand nicht außer Acht gelassen werden.
Alltagshelfer, Gesundheitsberater, Finanz- und Vermögensverwalter, Seelsorger, Fahrdienst und vieles mehr: Kaum eine Tätigkeit ist vielfältiger und damit unberechenbarer als die der Berufsbetreuer/innen.
Klassische und auf die Betreuung zugeschnittene Versicherungen können zahlreiche Eventualitäten abdecken.
Dennoch kommt es immer wieder zu Schadenfällen, weil Betreuer/innen in ihrer täglichen Arbeit simple Vorsichtsmaßnahmen außer Acht lassen. Ein aktueller Fall zeigt, wie dies mit Hilfe einfacher Mittel verhindert werden kann.
Verwahrung von Wertsachen: Vorsicht ist geboten
Ein seit über fünf Jahren tätiger Vollzeit-Berufsbetreuer war über GL klassisch versichert: mit einer Vermögensschadenhaftpflicht-, einer Berufshaftpflicht- sowie einer Rechtsschutzversicherung. Als eine von ihm betreute ältere Dame ins Pflegeheim übersiedelte, brachte die Wohnungsauflösung Schmuck im Wert von rund 10.000 Euro zutage, der verwahrt werden wollte. Der Wert der einzelnen Schmuckstücke wurde in einem eigens erstellten Gutachten festgehalten.
Der Betreuer entschied sich wohlweislich gegen die Verwahrung bei ihm zu Hause, jedoch auch gegen die sichere Variante des Bankschließfachs. Stattdessen wurde der Schmuck in vier verschiedenen Schmuckschatullen im Heimsafe eingelagert. Nach dem Tod der Betreuten gingen die Schatullen an die Angehörigen. Diese stellten anhand des vorher erstellten Gutachtens fest, dass nur noch ein kleiner Teil des ursprünglich vorhandenen Schmucks übrig war.
Leichtsinn schützt vor Strafe nicht
Der Betreuer wurde nun von der Familie der Betreuten verklagt und konnte keine der erhofften Versicherungsleistungen beanspruchen:
- Keine Leistung der Vermögensschadenhaftpflicht: Ein Abhandenkommen von Gegenständen gilt als Ausschlusskriterium für die Leistung.
- Keine Leistung der Betriebshaftpflicht: Es handelt sich nicht um einen Sachschaden.
- Keine Leistung der Rechtschutzversicherung, weil die Klage auf Schadenersatz lautete. Die Versicherung hätte lediglich bei einer Klage auf Betrug (die seine Berufsehre wiederum stark angegriffen hätte) geleistet und die Rechtsanwaltskosten getragen.
Bitter für den Betreuer: Am Ende muss er selbst für den Schaden aufkommen. Um zu vermeiden, dass Betreuungsgerichte auf den Vorfall aufmerksam werden, wird er den Betrag von 10.000 Euro in Kleinstbeträgen abzahlen.
Eigenverantwortung statt blindes Vertrauen
Dass das Abhandenkommen von Sachen generell nicht versicherbar ist, sollten Betreuer/innen im Alltag immer im Hinterkopf behalten. Das heißt konkret, dass Dinge wie Schmuck, Sparbücher oder Schlüssel unter Verschluss gehalten gehören und dies auch dokumentiert werden sollte.
Im konkreten Fall hätte sich der Betreuer auf ganz einfach Art und Weise selbst entlasten können: Durch Dokumentation jedes einzelnen Schmuckstücks, etwa durch Abfotografieren und Beschriften jedes einzelnen Teils. All dies sollte das Heim am Ende quittieren.
Fazit:
Der Beruf des Betreuers bzw. der Betreuerin birgt viele Herausforderungen. Genauigkeit und ein gesundes Maß an Perfektionismus sollte somit jeder Betreuerin für sich beanspruchen. Besonders bei der Verwahrung der Wertsachen von betreuten Personen ist diese Sorgfalt wichtig. Denn fehlende Sorgfalt kann hier schnell hohe Schäden verursachen, für die der Betreuer bzw. die Betreuerin zu haften hat.
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