Skip to main content

Was ist 2023 in der Welt der Betreuer*innen passiert? – Ein Jahresrückblick

08. Januar 2024

Überblick:

Das Jahr 2023 war für die Betreuerinnen in Deutschland ein ereignisreiches und spannendes Jahr. Es gab viele Veränderungen und Herausforderungen in der Betreuungsbranche. In diesem Artikel blicken wir auf drei wichtige Themen zurück, die 2023 in der Welt der Betreuerinnen geschehen sind.

Die neue Registrierungspflicht im Rahmen der Reform des Betreuungsrechts

Die wohl wichtigste Änderung im letzten Jahr war das Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform und damit auch der neuen Registrierungspflicht für berufliche Betreuer*innen. Seit dem Beginn des letzten Jahres müssen sich berufliche Betreuer*innen bei ihrer zuständigen Stammbehörde registrieren lassen, um ihre Tätigkeit vergütet ausüben zu können.

Diese Registrierungspflicht führt durch die mit der Registrierung verbundenen Obligationen zu Beginn zu einem erhöhten Aufwand für dich als Berufsbetreuer*in, auf lange Sicht kommt diese dir jedoch zugute, da der Beruf mit dem Sachkundenachweis an Qualität gewinnt und durch die Pflichtversicherung mehr abgesichert wird. Die Registrierungspflicht war somit ein wichtiger und richtiger Schritt, auch wenn sie zu Beginn zu etwas Stress führt.

Wenn du mehr zur Betreuungsreform lesen willst, dann findest du hier den Artikel zum Betreuungsorganisationsgesetz und hier den Artikel zum neuen Sachkundenachweis.

Der Inflationsausgleich für Betreuer*innen

Auch 2023 war ein Jahr der Krise. Die Inflation, die alle beschäftigt, macht auch vor Betreuer*innen nicht halt. Die Bundesregierung beschloss aus diesem Grund im letzten Jahr einen Inflationsausgleich für Betreuer*innen. Dieser soll Betreuungsvereine, berufliche Betreuer*innen und ehrenamtliche Betreuer*innen entlasten.

Der Inflationsausgleich sieht für berufliche Betreuer*innen eine monatliche Auszahlung pro Betreuungsfall von 7,50€ vor und soll fürs erste bis Ende 2025 befristet sein.  Orientiert hat das Bundesjustizministerium die Zahlungshöhe des Inflationsausgleichs am Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 entsprechend der im Vergütungsgesetz 2019 herangezogenen Bemessungsgrundlage TVöD SuE. Bei 20 geführten Betreuungen würdest du als berufliche*r Betreuer*in somit einen Inflationsausgleich von 150€ pro Monat bekommen.

Ehrenamtliche Betreuer*innen bekommen einen Ausgleich von 24€ pro Jahr. Dieser bezieht sich ebenfalls auf den einzelnen Betreuungsfall. Hast du als ehrenamtliche*r Betreuer*in also 10 Betreute, bekommst du einen jährlichen Inflationsausgleich von 240€.

Der Ausgleich ist zwar ein guter Anfang, wird jedoch für viele Betreuer*innen die durch die Inflation entstandenen Mehrkosten nicht auffangen können. An einer grundlegenden Evaluierung der Vergütungen für Betreuer*innen kommt man somit nicht vorbei.

Das Bundesjustizministerium schreibt hierzu: „Durch die Schaffung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wird die Notwendigkeit, das Vergütungssystem entsprechend der gesetzlichen Vorgabe insgesamt zu evaluieren, nicht aufgehoben. Die Evaluierung wird, wie im Gesetz vorgesehen, bis Ende 2024 durchgeführt.“

Vergütungsanpassung durch die Betreuungsrechtsreform

Schon seit langem wird von Betreuer*innen eine Anhebung der allgemeinen Vergütungen gefordert. Die aktuellen Krisen und die der letzten Jahre sind eine finanzielle Belastung, die eine solche Anhebung dringend erforderlich macht. Leider kam es jedoch auch im Jahr 2023 nicht zu einer grundsätzlichen Vergütungsanpassung.

Trotzdem hat das Jahr 2023 in diesem Bereich einige Verbesserungen gebracht. Obwohl sie ein Studium absolviert haben, bekamen in der Vergangenheit einige der Berufsbetreuer*innen nicht die Vergütungen aus der Tabelle C oder der Tabelle B. Das liegt daran, dass die Rechtsprechung bisher verlangte, dass die Fachkenntnis für die Betreuung innerhalb des Studiums erworben wurde und nicht danach durch Praxis und Weiterbildungen. In die Tabelle B wurden viele Betreuer*innen nicht eingeordnet, wenn eine Berufsausbildung nicht als betreuungsrelevant angesehen wurde. Durch die Reform des Betreuungsrechts entfallen diese Regelungen und viele Betreuer*innen werden von nun an in der höheren Vergütungstabelle eingeordnet.

Fazit:

Wie auch die letzten Jahre war das Jahr 2023 vollgepackt mit Neuerungen, Ereignissen und Erfahrungen. Drei wichtige Themen des letzten Jahres waren die Betreuungsreform, der Inflationsausgleich für Betreuerinnen und die Vergütungsanpassung für einige Berufsbetreuerinnen.

Hat dir der Artikel weitergeholfen?

Bist du in der Betreuung tätig und möchtest dich mit Gleichgesinnten verbinden? Bei uns findest du eine offene Community, in der du dich austauschen und voneinander lernen kannst.

Jede Woche gibt es neues zu lesen und lernen!