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Was macht ein*e Betreuer*in? – Helfer*innen für die Hilfesuchenden

Überblick:

Das Berufsfeld der Betreuerinnen ist für unsere Gesellschaft enorm wichtig und bekommt oft nicht die Aufmerksamkeit, die es verdient. In diesem Artikel lest ihr darum, wozu Betreuerinnen da sind und was sie in ihrem beruflichen Alltag machen?

Wofür gibt es Betreuer*innen?

Wofür gibt es Betreuer*innen?

Ob Unfall, Krankheit oder andere Unglücke. Schicksalsschläge können jeden treffen. Oft ist es möglich grundlegende Aufgaben und Pflichten anschließend weiter ausüben zu können. Menschen wiederum, die es besonders hart getroffen hat und die auch diese grundlegenden Aufgaben nicht mehr von allein gelöst bekommen, denen wird ein*e Betreuer*in vom Gericht zur Seite gestellt. Beantragt können Betreuer*innen sowohl von der zu betreuenden Person als auch von Angehörigen oder Bekannten.

Welche Aufgabenfelder gibt es für Betreuer*innen?

Die Betreuer*innen übernehmen zahlreiche Aufgaben, die die Fähigkeiten oder Kräfte ihrer Betreuten übersteigen. Das Gesetz schreibt keine genauen Aufgabenfelder für Berufsbetreuer*innen fest. Diese werden immer von Fall zu Fall entschieden. Diese Aufgaben können

  • Vermögensangelegenheiten der Betreuten sein,
  • die Gesundheitsfürsorge (i. d. R. Entscheidungen zu ärztlichen Maßnahmen),
  • die Aufenthaltsbestimmung,
  • allgemeine Wohnungsangelegenheiten (Mietvertragsregelungen, Mietzahlungen, Wohnungsauflösung organisieren etc.),
  • Post- und Fernmeldeangelegenheiten,
  • sowie die Übernahme von Amtsangelegenheiten der Betreuten (hierbei vertritt der Betreuer seine zu betreuende Person bei allen Angelegenheiten, die Behörden oder Ämter einschließen)

umfassen.

Bestimmte Rechtsgeschäfte müssen von den Gerichten gesondert genehmigt werden lassen, da diese besonders geschützt sind. Zu diesen zählen beispielsweise eine Wohnungskündigung, eine Kreditaufnahme, Erbauseinandersetzungen oder das Auflösen von Bankkonten.

Wer kann Betreuer*in werden?

Grundsätzlich muss zwischen Berufsbetreuer*innen und ehrenamtlichen Betreuer*innen unterschieden werden. Ehrenamtliche Betreuer*innen kommen im Unterschied zu den Berufsbetreuer*innen oft aus dem direkten Umfeld der zu betreuenden Person und haben sich entschieden auf diese Weise z.B. eine*n Familienangehörige*n zu unterstützen. Berufsbetreuer wiederum werden vom Gericht bestellt, werden jedoch erst eingesetzt, wenn sich kein*e ehrenamtliche Betreuer*in für die zu betreuende Person finden lässt.  

Das Gesetz sieht aktuell lediglich vor, dass ein*e Betreuer*in den entsprechenden Aufgabenfeldern „geeignet“ sein muss (§ 1897 BGB). Eine besondere Ausbildung wird zurzeit noch nicht vorausgesetzt.
So kann, mit der Ausnahme von Personen, die in einem Heim oder in einer Anstalt wohnen, arbeiten oder anders abhängig sind, jeder und jede Betreuer*in werden.

Update: Seit dem 01.01.2023 ist eine Sachkundeprüfung nötig, um den Beruf des oder der Betreuer*in ausüben zu dürfen.

Wer bezahlt Betreuer*innen?

Wer den oder die Betreuer*in bezahlt ist sehr abhängig vom Einkommen der zu betreuenden Person. Wenn der oder die Betreute mittellos ist (also nicht die erforderlichen Mittel besitzt um eine*n Betreuer*in zu finanzieren), dann wird die Betreuungsperson vom Staat bezahlt. Ob eine Person mittellos ist, wird vom Betreuungsgericht festgestellt. Auf die mittellose Person kommen dann keine Kosten für die Finanzierung des oder der Betreuer*in zu.
Personen, die nicht mittellos sind, müssen die Kosten der Betreuung selbst tragen.

Fazit:

Betreuer*innen ermöglichen hilfsbedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese übernehmen alltägliche, meist bürokratische Aufgaben und vertreten ihre Betreuten offiziell.  Es wird zwischen ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern unterschieden. Die Kosten für eine Betreuung trägt je nach Höhe des Einkommens der zu betreuenden Person entweder der Staat oder die betreute Person selbst.

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