Werde Berufsbetreuer*in!
Überblick:
Was macht eine Berufsbetreuer*in?
Ein*e Berufsbetreuer*in ist eine Person, die vom Gericht bestellt wird, um die rechtliche Vertretung von Menschen zu übernehmen, die ihre eigenen Interessen nicht mehr wahrnehmen können. Das können zum Beispiel Menschen sein, die an Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen leiden. Der oder Die Berufsbetreuer*in kümmert sich um die Angelegenheiten der betreuten Person in den Bereichen, die vom Betreuungsgericht festgelegt werden. Das können zum Beispiel die Gesundheitsfürsorge, die Vermögensverwaltung, die Wohnungsangelegenheiten oder die Behördenkontakte sein. Die Berufsbetreuer*in hat dabei immer die Wünsche, das Wohl und den Willen der betreuten Person zu beachten und zu fördern.
Warum wird dieser Beruf immer wichtiger?
Die Zahl der Menschen, die eine rechtliche Betreuung benötigen steigt stetig. Grund hierfür ist vor allem die demografischen Entwicklung in Deutschland, die dazu führt, dass die Bevölkerung immer älter wird und somit auch die Zahl der Menschen, die an altersbedingten Erkrankungen leiden, zunimmt.
Laut dem Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) wurden 1995 noch 625.000 Personen von Betreuer*innen betreut. Heute sind es ca. 1,3 Millionen. Das ist immerhin ein Anstieg von mehr als 100 Prozent. Und auch wenn die Zahlen der Betreuungen in den letzten Jahren wieder etwas gesunken sind, steigt der Bedarf weiterhin. Immer mehr Menschen in Deutschland werden in den nächsten Jahren auf die Hilfe von Berufsbetreuer*innen angewiesen sein, um ihre Rechte und Interessen zu schützen. Du wirst also dringend gebraucht!
Wie kannst du Berufsbetreuer*in werden?
Um Berufsbetreuer*in zu werden, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die vom Gericht geprüft werden. Diese sind:
- Ein Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist und keine Einträge hat, die deine Eignung als Berufsbetreuer*in infrage stellen.
- Eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, die ebenfalls nicht älter als drei Monate ist und zeigt, dass du keine Schulden hast oder in einem Insolvenzverfahren bist.
- Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, die dich vor möglichen Schadensersatzansprüchen schützt, die aus deiner Tätigkeit als Berufsbetreuer*in entstehen könnten.
- Eine Erklärung, ob du in einem Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren bist oder ob dir in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer*in versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde.
- Ein Sachkundenachweis, der belegt, dass du über die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügst, um die Aufgaben einer Berufsbetreuer*in zu erfüllen. Diesen kannst du in Teilen durch eine abgeschlossene Ausbildung, voll durch ein geeignetes Studium oder durch eine Sachkundefortbildung im Bereich der Betreuung erwerben.
Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich beim Betreuungsgericht als Berufsbetreuer*in registrieren lassen. Das Gericht wird dann prüfen, ob du für die Übernahme von Betreuungen geeignet bist und dir gegebenenfalls einen Betreuungsauftrag erteilen.
Fazit:
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