Wie kann ich als Angehörige*r den Überblick behalten? – Möglichkeiten zur Beteiligung

Überblick:
Welche Rechte habe ich als Angehörige*r gegenüber den Betreuer*innen?
Betreuer*innen tragen die Verantwortung über äußerst wichtige Bereiche des Lebens ihrer Betreuten. Ob Geld, Gesundheitsangelegenheiten oder in anderen essenziellen Lebensbereichen. Der Wunsch von Angehörigen über die Entscheidungen und Geschehnisse innerhalb einer Betreuung unterrichtet und auf dem Laufen gehalten zu werden ist nachvollziehbar.
Die ernüchternde Antwort hierzu ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch, dass die Angehörigen gegenüber den Betreuer*innen nahezu keine rechtlichen Sicherheiten haben, die ihnen helfen könnten Auskünfte über die Betreuung einzufordern oder Entscheidungen, ohne die Beteiligung des Betreuers bzw. der Betreuerin zu treffen.
Keine Rechte zu haben, bedeutet jedoch jetzt nicht, dass Angehörige dem Tun und Machen der Betreuer*innen chancenlos ausgeliefert sind. Es gibt einige Möglichkeiten am Prozess der Betreuung beteiligt zu werden.
Antrag auf Hinzuziehung der Angehörigen
Eine Möglichkeit sich an Betreuung zu beteiligen und damit aktiv in den Gerichtsprozess einbezogen zu werden, ist beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Hinzuziehung der Angehörigen zu stellen. Dieser Antrag dient dazu Angehörigen die Möglichkeit zu geben das Gericht und das Verfahren durch ihre Erfahrungen mit dem Betroffenen zu unterstützen. Denn die Angehörigen kennen sich in den meisten Fällen am besten mit den zu betreuenden Personen aus. In diesem Rahmen haben die Angehörigen anschließend das Recht Einsicht in die Gerichtsakten zu bekommen.
Einen Antrag auf Hinzuziehung der Angehörigen zu stellen, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dieser auch bewilligt wird. Das Betreuungsgericht entscheidet hier stets von Fall zu Fall individuell und nach eigenem Ermessen. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass die Hinzuziehung dem Willen des bzw. der Betroffenen entspricht und das Verfahren fördert.
So können Angehörige zumindest einen groben Überblick über die Betreuung behalten.
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer im Falle eines Notfalls, in dem man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen, dafür verantwortlich ist diese Entscheidungen für einen zu treffen. Es sollte hierbei darauf geachtet werden, dass die Vorsorgevollmacht von einem selbst ausgestellt werden muss. Es ist also ratsam sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen.
Die Vorsorgevollmacht gibt Menschen also die Möglichkeit in bspw. einem gesundheitlichen Notfall die Entscheidungen für ihre Angehörigen zu treffen.
Warum ist das so geregelt?
Während einer Betreuung wird in die privatesten und verletzlichsten Lebensbereiche von Menschen eingegriffen. Um den oder die zu betreuende Person vor eventuellen Schäden durch Dritte zu schützen, hat abgesehen von der betroffen Person, dem bzw. der Betreuer*in und dem Gericht, niemand Zugang zu diesen Bereichen sofern es nicht durch Regelungen, wie z. B einer Vorsorgevollmacht anders geregelt ist.
Die Betreuer*innen haben hierauf keinen großen Einfluss, da diese sich im schlimmsten Fall sogar strafbar macht, wenn sie Informationen ohne das Einverständnis des oder der Betreuten weitergeben. Leider ist es oft so, dass die Betreuten gar nicht mehr in der Lage sind ihr Einverständnis zu geben.
Fazit:
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