Zwischen Selbstbestimmung und Moral - Sterbehilfe als Herausforderung für Betreuer*innen
Überblick:
Was bedeutet Sterbehilfe?
Unter Sterbehilfe versteht man den aktiven oder passiven Beistand zur Selbsttötung von Patientinnen und Patienten, die schwer krank, unheilbar oder sterbend sind. Sterbehilfe setzt die ausdrückliche Zustimmung des Patienten oder der Patientin voraus. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe, also das direkte Töten auf Verlangen, strafbar. Unter aktiver Sterbehilfe werden z.B. folgende Dinge verstanden:
- Das Verabreichen einer tödlichen Dosis von Medikamenten auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten oder der Patientin,
- Die Verabreichung von Medikamenten, die das Bewusstsein dauerhaft beeinträchtigen und dadurch den Tod herbeiführen und
- Das Töten auf Verlangen mittels einer Überdosis an Schmerzmitteln oder anderen Medikamenten.
Die passive Sterbehilfe dagegen, ist das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten oder der Patientin, erlaubt und ethisch akzeptiert. Beispiele hierfür sind:
- Das Abschalten von Geräten, die die Körperfunktionen aufrechterhalten, wenn der Patient oder die Patientin ausdrücklich wünscht, dass dies geschieht oder
- Die Verweigerung von lebenserhaltenden Maßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten oder der Patientin.
Was sollte ich als Betreuer*in beachten?
Als Betreuer*in hast du die Verantwortung, die Wünsche und Bedürfnisse deiner Betreuten zu respektieren und zu unterstützen. Wenn deine betreute Person einen Sterbewunsch äußert, ist es wichtig, ihr zuzuhören und ihr zuzugestehen, selbst über ihr Leben und ihren Tod zu entscheiden. Es ist jedoch auch wichtig, dass du als Betreuer*in darauf achtest, dass die Entscheidung deiner Betreuten freiwillig und ohne Druck getroffen wurde, dabei solltest du sicherstellen, dass alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um die Symptome zu lindern und das Leiden zu verringern.
Um dich nicht strafbar zu machen, ist es außerdem empfehlenswert, dass du die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe kennst und berücksichtigst. In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung strafbar, ebenso wie die Förderung der Selbsttötung. Die passive Sterbehilfe, also das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten, ist jedoch erlaubt und wird von Ärzt*innen und Pflegepersonal in der Regel auch unterstützt.
Letztendlich ist Sterbehilfe ein sehr persönliches Thema und es gibt kein "richtig" oder "falsch". Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung und auch das Recht zu entscheiden, wie er sterben möchte. Als Betreuer*in ist es deine Aufgabe, deine Betreuten dabei zu unterstützen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und ihnen dabei zu helfen, ein möglichst würdevolles Sterben zu ermöglichen.
Fazit:
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