GL Spezial Versicherungsmakler
Privathaftpflicht für betreute Menschen – Schutz mit besonderen Einschlüssen
Wer ist GL Spezial Versicherungsmakler?
Warum Standard-Rechtsschutz für dich nicht reicht
Wenn eine betreute Person einen Schaden verursacht – einen Gegenstand beschädigt, jemanden versehentlich verletzt, eine Überschwemmung im Nachbarhaus auslöst – ist die naheliegende Reaktion: Die Haftpflichtversicherung regelt das. In der Praxis stimmt das häufig nicht.
Der Grund liegt in einem Begriff, der im Haftungsrecht eine Rolle spielt, im Versicherungsrecht aber eine gefährliche Lücke erzeugt: Deliktunfähigkeit.
Deliktunfähig ist, wer aufgrund seines psychischen Zustands nicht in der Lage ist, die Folgen des eigenen Handelns zu erkennen und Verantwortung dafür zu übernehmen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatzansprüche Dritter nur, wenn der Versicherte uneingeschränkt deliktfähig ist. Das bedeutet: Ist der deliktunfähige Schadenverursacher nicht haftpflichtversichert oder enthält der Haftpflichtvertrag keine Klausel zur Deliktunfähigkeit, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
Für betreute Menschen ist Deliktunfähigkeit keine Ausnahme. Psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen, Demenz im fortgeschrittenen Stadium: All das kann zur Deliktunfähigkeit führen. Demenzerkrankungen führen im fortgeschrittenen Stadium zu Schuld- beziehungsweise Deliktunfähigkeit. Wird bei einem Schadensfall festgestellt, dass der Demenzerkrankte zu dem Zeitpunkt, an dem er den Schaden verursacht hat, nicht deliktfähig war, zahlt seine private Haftpflichtversicherung nicht.
Das Ergebnis: Der Geschädigte bleibt ohne Ersatz, und du als Betreuer:in stehst unter Umständen als Aufsichtspflichtiger da.
Dein Risiko als Betreuer:in
Die Deliktunfähigkeit deiner betreuten Person ist nicht nur deren Problem – sie betrifft direkt auch dich. Entstand der Schaden aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht einer betreuenden Person, kann diese für den Schaden belangt werden.
Das bedeutet konkret: Wenn eine betreute Person einen Schaden verursacht, für den ihre Haftpflichtversicherung nicht aufkommt – weil die Deliktunfähigkeitsklausel fehlt – und gleichzeitig eine Aufsichtspflichtverletzung geltend gemacht werden kann, wirst du in die Haftung gezogen. Das ist kein theoretisches Szenario, sondern eine reale Gefährdungslage im Betreuungsalltag.
Als Betreuer:in im Aufgabenkreis Vermögenssorge gehört die Prüfung des Versicherungsschutzes deiner Klient:innen zu deiner Verantwortung. Eine bestehende Police ohne Deliktunfähigkeitsklausel ist dann so gut wie keine Police.
Die Lösung: Die Deliktunfähigkeitsklausel
Die Deliktunfähigkeitsklausel ist ein Zusatz in der privaten Haftpflichtversicherung, welche besagt, dass im Falle eines Schadens durch eine deliktunfähige Person die PHV trotzdem zahlt. Der Versicherer verzichtet also bewusst darauf, sich auf die fehlende Haftbarkeit zu berufen – und reguliert den Schaden trotzdem.
Das GL-Spezialkonzept für betreute Menschen enthält diese Klausel und ist zusätzlich auf die besonderen Lebensumstände betreuter Menschen abgestimmt: andere Wohnformen, besondere Risikoprofile, der Kontext rechtlicher Betreuung. Es ist kein Produkt vom Reißbrett, sondern eines, das aus über 30 Jahren Praxiserfahrung mit dieser Berufsgruppe entstanden ist.
Hinweis: Dieses Angebot ist kein rabattiertes Produkt. Der Mehrwert liegt im Zugang zu einem Spezialkonzept, das für die Situation betreuter Menschen entwickelt wurde und ausschließlich über GL zugänglich ist.
Das Angebot für dich als BeEx Member
Als BeEx Member hast du Zugang zu diesem Spezialkonzept über den GL-Partnerkanal. Das Team von GL berät dich, welche Lösung für die konkrete Situation deiner betreuten Person geeignet ist – abhängig von Diagnose, Wohnsituation und bestehendem Versicherungsschutz.
Folgende Fragen prüft GL im Beratungsgespräch für dich:
- Hat die betreute Person überhaupt eine Haftpflichtversicherung?
- Enthält eine bestehende Police eine Deliktunfähigkeitsklausel – und gilt sie auch für Erwachsene?
- Welcher Tarif passt zur konkreten Lebenssituation der Person?
- Muss eine bestehende Police gewechselt oder ergänzt werden?
So löst du deinen Vorteil ein
- 1 BeEx Mitglied sein
- 2 GL Spezial kontaktieren – Mitgliedsnummer nennen. Das Team berät dich zur Situation deiner betreuten Person und empfiehlt das passende Konzept.
Kontakt:
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📞 040 85 40 28 50 | Montag - Donnerstag von 9:00 bis 13 Uhr